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Fragen zu diesem Thema
- Ich bin freiberuflich/selbstständig: Welche Rechte habe ich in der Schwangerschaft und nach der Geburt?Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Für Einkommen in der Schutzfrist musst du vorher den Krankengeldanspruch gewählt oder eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben; Elterngeld kannst du trotzdem bekommen.
- Ich bin schwanger: Wann sage ich es meinem Arbeitgeber, und darf mir gekündigt werden?Es gibt keine gesetzliche Frist, die Schwangerschaft mitzuteilen, aber eine frühe Mitteilung aktiviert deinen Schutz. Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden.
- Was ist Elterngeld, bekomme ich es als ausländische Staatsangehörige, und wie viel ist es?Elterngeld bekommen Eltern, die ihre Arbeit unterbrechen, um ihr Baby zu betreuen. Mit einem Aufenthaltstitel, der Erwerbstätigkeit erlaubt, hast du in der Regel Anspruch; es liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
- Wie bekomme ich Aufenthaltserlaubnis und Pass für mein in Deutschland geborenes Kind?Zuerst wird die Geburt beim Standesamt beurkundet, dann bekommt dein Kind einen Pass und eine Aufenthaltserlaubnis. In Berlin stellt meist das Bürgeramt die Aufenthaltserlaubnis aus, in manchen Fällen ist das LEA zuständig.
- Wie lange dauert der Mutterschutz, und bekomme ich in dieser Zeit Geld?Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach. In dieser Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber bis zu deinem Nettogehalt.
- Wie nehme ich Elternzeit, und können mein Partner und ich sie aufteilen?Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen und sie frei aufteilen. Du musst sie spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden.
- Wird mein in Deutschland geborenes Kind deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger?Lebt ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland und hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wird das Kind mit der Geburt deutsch. Seit 2024 darf es die doppelte Staatsangehörigkeit behalten.