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Wie nehme ich Elternzeit, und können mein Partner und ich sie aufteilen?

Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen und sie frei aufteilen. Du musst sie spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden.

Was ist das: Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um dein Kind zu betreuen. Dein Arbeitsplatz bleibt in dieser Zeit geschützt. Geld bekommst du über das Elterngeld; Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge.

Dauer und Aufteilung: Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahre nehmen. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Beide Eltern können gleichzeitig oder nacheinander in Elternzeit gehen. Du kannst die Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen; für mehr Abschnitte braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers.

Anmeldung: Elternzeit wird nicht beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet. Elternzeit vor dem 3. Geburtstag meldest du spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich an, Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher. Nenne Beginn und Ende. Der Arbeitgeber muss dir die Elternzeit schriftlich bestätigen. Bei Müttern beginnt sie meist direkt nach dem Mutterschutz.

Darf der Arbeitgeber ablehnen: Elternzeit vor dem 3. Geburtstag darf er nicht ablehnen. Einen Abschnitt nach dem 3. Geburtstag kann er aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Arbeiten in der Elternzeit: Du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast du einen Anspruch auf Teilzeit.

Kündigungsschutz: Ab der Anmeldung (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Elternzeit darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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