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Wie bekomme ich Aufenthaltserlaubnis und Pass für mein in Deutschland geborenes Kind?

Zuerst wird die Geburt beim Standesamt beurkundet, dann bekommt dein Kind einen Pass und eine Aufenthaltserlaubnis. In Berlin stellt meist das Bürgeramt die Aufenthaltserlaubnis aus, in manchen Fällen ist das LEA zuständig.

1. Geburt beurkunden: Nach der Geburt wird sie beim Standesamt des Geburtsorts beurkundet. Krankenhäuser helfen meistens dabei. Die Geburtsurkunde brauchst du für Elterngeld, Kindergeld und weitere Anträge.

2. Ist dein Kind deutsch: Erfüllt ein Elternteil bestimmte Voraussetzungen, wird das Kind mit der Geburt deutsch (das erklären wir in einer eigenen Frage). Das Standesamt prüft das von sich aus. Ist das Kind deutsch, braucht es keine Aufenthaltserlaubnis.

3. Konsulat und Pass: Um dein Kind als Staatsangehörige deines Herkunftslands zu registrieren und einen Pass zu beantragen, vereinbare einen Termin beim Konsulat (für türkische Staatsangehörige beim türkischen Generalkonsulat). Für die Aufenthaltserlaubnis braucht das Kind einen eigenen Pass oder muss im Pass eines Elternteils eingetragen sein.

4. Aufenthaltserlaubnis: Hat mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel, bekommt auch das Kind eine Aufenthaltserlaubnis. Das Kind muss zusammen mit dem Elternteil in Berlin angemeldet sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann jedes Berliner Bürgeramt die Erlaubnis ausstellen; sonst ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig. Ein Elternteil geht zusammen mit dem Kind zum Termin.

Gebühr: Für Kinder mit türkischer Staatsangehörigkeit ist die Gebühr niedrig (derzeit 27,60 Euro). Die aktuelle Unterlagenliste und Gebühren findest du im Service-Portal Berlin.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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