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Ich bin freiberuflich/selbstständig: Welche Rechte habe ich in der Schwangerschaft und nach der Geburt?

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Für Einkommen in der Schutzfrist musst du vorher den Krankengeldanspruch gewählt oder eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben; Elterngeld kannst du trotzdem bekommen.

Grundsätzlich: Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Angestellte. Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz und keinen Arbeitgeberzuschuss. Die Bundesregierung plant eine Regelung für Selbstständige, sie ist aber noch nicht in Kraft.

Gesetzlich versichert: Bist du freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse und hast den Krankengeldanspruch gewählt, bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds. Wichtig ist, diese Wahl rechtzeitig vor der Schwangerschaft zu treffen. Ohne sie gibt es in der Regel kein Geld.

Privat versichert: Privat versicherte Selbstständige bekommen kein staatliches Mutterschaftsgeld. Hast du eine Krankentagegeldversicherung, muss sie den Verdienstausfall während der Schutzfristen vor und nach der Geburt zahlen. Prüfe deinen Vertrag auf Karenzzeiten.

Elterngeld: Auch Selbstständige bekommen Elterngeld. Berechnet wird es in der Regel nach dem Gewinn im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt. Während des Elterngeldbezugs darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Mutterschaftsgeld wird für dieselben Monate auf das Elterngeld angerechnet.

Tipp: Wenn du eine Schwangerschaft planst, sprich frühzeitig mit deiner Krankenkasse oder Versicherung, lege eine Rücklage an und plane deine Rechnungen. Künstlerinnen und Publizistinnen können über die Künstlersozialkasse ebenfalls Anspruch auf Krankengeld haben.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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