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Wird mein in Deutschland geborenes Kind deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger?

Lebt ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland und hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wird das Kind mit der Geburt deutsch. Seit 2024 darf es die doppelte Staatsangehörigkeit behalten.

Nicht automatisch: Die Geburt in Deutschland allein macht ein Kind nicht deutsch. Ist ein Elternteil deutsch, ist das Kind in jedem Fall deutsch.

Wenn beide Eltern ausländisch sind: Das Kind wird mit der Geburt deutsch, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt (1) seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und (2) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Auch türkische Staatsangehörige mit bestimmten Rechten nach dem Assoziationsratsbeschluss 1/80 können dazugehören.

Wer prüft: Das Standesamt prüft das bei der Beurkundung der Geburt von sich aus und teilt dir das Ergebnis mit. Die Prüfung ist kostenlos. Da sie einige Wochen dauern kann, ist es sinnvoll, dein Kind auch beim Konsulat deines Herkunftslands anzumelden.

Doppelte Staatsangehörigkeit: Seit der Reform im Juni 2024 kann das Kind neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit der Eltern behalten. Die frühere Pflicht, sich zwischen 21 und 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (Optionspflicht), ist abgeschafft.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind: Das Kind bekommt als ausländische Staatsangehörige bzw. ausländischer Staatsangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis. Später kann es gemeinsam mit den Eltern oder allein die Einbürgerung beantragen.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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