Ich bin schwanger: Wann sage ich es meinem Arbeitgeber, und darf mir gekündigt werden?
Es gibt keine gesetzliche Frist, die Schwangerschaft mitzuteilen, aber eine frühe Mitteilung aktiviert deinen Schutz. Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Wann du es sagen solltest: Es gibt keine gesetzliche Frist. Das Mutterschutzgesetz empfiehlt, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitzuteilen, sobald du davon weißt. Denn die Schutzregeln am Arbeitsplatz (zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit, Nachtarbeit oder Gefahrstoffen) greifen erst, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß. Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung von Ärztin, Arzt oder Hebamme verlangen.
Im Vorstellungsgespräch: Der Arbeitgeber darf nicht fragen, ob du schwanger bist. Fragt er trotzdem, musst du nicht wahrheitsgemäß antworten.
Kündigungsschutz: Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung darf dir der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen. Das gilt auch in der Probezeit. Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche besteht ebenfalls vier Monate Kündigungsschutz. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist eine Kündigung möglich, und auch dann nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Landesbehörde.
Wenn dir gekündigt wurde, bevor der Arbeitgeber davon wusste: Teile ihm innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mit, dass du schwanger bist. Wusstest du selbst noch nichts davon, teile es sofort mit, sobald du es erfährst. Außerdem musst du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben; verpasse diese Frist nicht.
Mutterschutzfrist: Die Schutzfrist umfasst die 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen). In den 8 Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten.
Wo du Unterstützung bekommst: In Berlin berät das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zum Mutterschutz. Rechtliche Hilfe bekommst du bei einer Gewerkschaft oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hier bekommst du Hilfe
- BMBFSFJ: Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen
Offizielle Informationen zu Mutterschutz, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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