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Fragen zu diesem Thema
- Darf mir in der Probezeit gekündigt werden, und worauf sollte ich achten?Die Probezeit dauert höchstens 6 Monate; in dieser Zeit können beide Seiten mit 2 Wochen Frist kündigen. Der Mutterschutz gilt auch in der Probezeit.
- Ich habe ein Kind. Kann ich eine Ausbildung in Teilzeit machen?Ja. Bei der Teilzeit-Ausbildung kann die tägliche oder wöchentliche Zeit um bis zur Hälfte verkürzt werden, die Ausbildung dauert entsprechend länger. Das musst du mit dem Betrieb vereinbaren. Die Arbeitsagentur berät kostenlos unter 0800 4 555500.
- Ich lasse mich in der Türkei operieren. Gilt meine Krankschreibung in Deutschland?Wirst du in der Türkei krank oder bist nach einer OP arbeitsunfähig, musst du sofort Arbeitgeber und Krankenkasse informieren. Die türkische Krankschreibung wird über die SGK an deine deutsche Krankenkasse weitergeleitet; sprich vor einer geplanten OP unbedingt mit deiner Krankenkasse.
- Ich möchte mich selbstständig machen (Gewerbe oder Freiberuf). Wo fange ich an?Kläre zuerst, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist. Ein Gewerbe meldest du beim Bezirksamt an, in beiden Fällen meldest du dich beim Finanzamt; achte darauf, dass dein Aufenthaltstitel die Selbstständigkeit erlaubt.
- Kann ich mich freistellen lassen, wenn mein Kind krank ist? (Kinderkrankentage)Ja. 2026 kann jeder Elternteil pro Kind 15 Arbeitstage, Alleinerziehende 30 Arbeitstage für die Betreuung eines kranken Kindes nehmen. Für diese Tage zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld.
- Mein Aufenthaltstitel ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden (Zusatzblatt). Kann ich Job oder Branche wechseln?Ja, aber prüfe zuerst die Nebenbestimmungen in deinem Zusatzblatt. Steht dort dein Arbeitgeber, brauchst du vor dem neuen Job eine Erlaubnis vom LEA; mit der Blauen Karte EU musst du einen Wechsel in den ersten 12 Monaten nur mitteilen.
- Meine Anerkennung ist nur teilweise erfolgt. Was ist eine Ausgleichsmaßnahme?Eine teilweise Anerkennung bedeutet, dass deine Ausbildung im Vergleich zum deutschen Referenzberuf Lücken hat. Diese kannst du mit einem Anpassungslehrgang oder einer Prüfung schließen und dann die volle Anerkennung bekommen.
- Mir wurde gekündigt. Wann muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden?Sobald du weißt, dass dein Job endet, musst du dich spätestens innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend melden.
- Muss ich meinen türkischen Beruf oder Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?Bei reglementierten Berufen wie Ärztin oder Lehrerin ist die Anerkennung Pflicht. In anderen Berufen kannst du auch ohne arbeiten, die Anerkennung ist aber ein Vorteil. Das offizielle Portal anerkennung-in-deutschland.de gibt es auch auf Türkisch.
- Was hilft mir bei der Jobsuche in Berlin?Du kannst Lücken im Lebenslauf mit eigenen Projekten füllen, dir die Stellen bei Berliner Behörden ansehen und dich kostenlos zur Anerkennung deines Abschlusses beraten lassen.
- Was ist ein Bildungsgutschein, und übernimmt er auch die Kinderbetreuung während des Kurses?Mit dem Bildungsgutschein bezahlen Arbeitsagentur oder Jobcenter eine berufliche Weiterbildung. Übernommen werden können Kursgebühren, Fahrtkosten und Kinderbetreuung während des Kurses. Zuerst musst du mit deiner Beraterin sprechen.
- Was ist ein Minijob, wie viel darf ich verdienen, und bin ich versichert?Ein Minijob ist eine kleine Beschäftigung, bei der du 2026 höchstens 603 Euro im Monat verdienst. Steuern und Abgaben zahlt größtenteils der Arbeitgeber, aber ein Minijob macht dich nicht krankenversichert.
- Was passiert, wenn ich während der Ausbildung schwanger werde? Kann ich sie unterbrechen?Wegen einer Schwangerschaft verlierst du weder deinen Ausbildungsplatz noch deine Rechte in Schule und Betrieb. Wie es mit bezahlter Freistellung und Unterbrechung aussieht, klär mit Schule und Betrieb.
- Wie bewerbe ich mich in Deutschland, und welche Unterlagen brauche ich?Meist werden Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse erwartet. Ein Foto im Lebenslauf ist üblich, aber keine Pflicht. Du schickst Kopien, eine Beglaubigung ist meist nicht nötig. Stellen findest du kostenlos in der Jobsuche der Arbeitsagentur.
- Wie melde ich mich krank, und ab wann brauche ich eine Krankmeldung?Sag deinem Arbeitgeber am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn Bescheid. Dauert die Krankheit länger als 3 Tage, brauchst du eine ärztliche Bescheinigung; der Arbeitgeber kann sie auch ab dem ersten Tag verlangen.
- Wie wird mein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt? (ZAB / anabin)In reglementierten Berufen (wie Ärztin, Lehrerin oder Pflegefachkraft) ist eine offizielle Anerkennung Pflicht. In anderen Berufen kannst du direkt arbeiten, wenn dein Abschluss in anabin anerkannt ist; eine Zeugnisbewertung der ZAB erleichtert Bewerbungen und Visaverfahren.