Kann ich mich freistellen lassen, wenn mein Kind krank ist? (Kinderkrankentage)
Ja. 2026 kann jeder Elternteil pro Kind 15 Arbeitstage, Alleinerziehende 30 Arbeitstage für die Betreuung eines kranken Kindes nehmen. Für diese Tage zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld.
Für wen: Ist dein Kind unter 12 Jahre alt (bei Kindern mit Behinderung ohne Altersgrenze), krank und muss zu Hause betreut werden, und kann niemand anderes im Haushalt das übernehmen, darfst du der Arbeit fernbleiben. Du und dein Kind müsst gesetzlich versichert sein, und du musst Anspruch auf Krankengeld haben.
Wie viele Tage (2026): Jeder Elternteil hat pro Kind und Jahr 15 Arbeitstage, bei mehreren Kindern höchstens 35 Tage. Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind, insgesamt höchstens 70 Tage. Diese erhöhten Ansprüche gelten bis Ende 2026; frag deine Krankenkasse nach der Regelung danach. Hat ein Elternteil seine Tage aufgebraucht, können Tage des anderen übertragen werden, wenn dessen Arbeitgeber zustimmt.
Ablauf: Informiere am ersten Tag deinen Arbeitgeber. Geh mit dem Kind zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt und lass dir bescheinigen, dass es krank ist; die Praxis schickt die Bescheinigung meist digital an die Krankenkasse. Dann beantragst du bei der Krankenkasse Kinderkrankengeld.
Geld: Der Arbeitgeber muss für diese Tage kein Gehalt zahlen. Die Krankenkasse zahlt in der Regel 90 Prozent deines Nettogehalts, 2026 höchstens 135,63 Euro brutto pro Tag.
Im Krankenhaus: Muss dein Kind stationär behandelt werden und hält die Ärztin oder der Arzt deine Mitaufnahme für nötig, bekommst du für diese Zeit Kinderkrankengeld ohne Tagesbegrenzung.
Hier bekommst du Hilfe
- Handbook Germany: Hastalık İzni
Informationen auf Türkisch zu Krankmeldung, Krankschreibung und Lohnfortzahlung.
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