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Wie melde ich mich krank, und ab wann brauche ich eine Krankmeldung?

Sag deinem Arbeitgeber am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn Bescheid. Dauert die Krankheit länger als 3 Tage, brauchst du eine ärztliche Bescheinigung; der Arbeitgeber kann sie auch ab dem ersten Tag verlangen.

Erster Tag: Informiere deinen Arbeitgeber am Tag der Erkrankung, möglichst vor Arbeitsbeginn (per Telefon, E-Mail oder auf dem im Unternehmen üblichen Weg), dass du krank bist und wie lange es voraussichtlich dauert. Welche Krankheit du hast, musst du nicht sagen.

Ärztliche Bescheinigung: Dauert die Krankheit länger als 3 Kalendertage, brauchst du spätestens am 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Arbeitsvertrag kann stehen, dass sie ab dem ersten Tag nötig ist; prüfe das. Bei leichten Erkrankungen ist auch eine Krankschreibung per Telefon oder Video möglich.

Elektronische Krankmeldung (eAU): Bist du gesetzlich versichert, schickt die Praxis die Bescheinigung digital an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber musst du trotzdem selbst machen. Privat Versicherte geben dem Arbeitgeber die Papierbescheinigung.

Geld: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen dein volles Gehalt (ab 4 Wochen Beschäftigung). Dauert dieselbe Krankheit länger als 6 Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld: etwa 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts.

Krank im Urlaub: Tage, an denen du im Urlaub krank bist und eine Krankschreibung hast, werden nicht vom Urlaub abgezogen. Informiere sofort deinen Arbeitgeber und lass dich krankschreiben.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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