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Ich lasse mich in der Türkei operieren. Gilt meine Krankschreibung in Deutschland?

Wirst du in der Türkei krank oder bist nach einer OP arbeitsunfähig, musst du sofort Arbeitgeber und Krankenkasse informieren. Die türkische Krankschreibung wird über die SGK an deine deutsche Krankenkasse weitergeleitet; sprich vor einer geplanten OP unbedingt mit deiner Krankenkasse.

Mitteilung: Wirst du im Ausland krank oder bist du nach einer Operation arbeitsunfähig, informiere sofort (am besten am ersten Arbeitstag) deinen Arbeitgeber: dass du krank bist, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse vor Ort. Bist du gesetzlich versichert, musst du auch deine Krankenkasse sofort informieren; sonst kann der Anspruch auf Krankengeld verloren gehen.

Die Krankschreibung aus der Türkei: Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Reiche die ärztliche Bescheinigung aus der Türkei sofort bei der SGK (türkische Sozialversicherung) ein; die SGK leitet sie an deine deutsche Krankenkasse weiter, die dann den Arbeitgeber informiert. Beginn, voraussichtliche Dauer und Diagnose sollten klar angegeben sein. Behalte eine Kopie und schick eine an deinen Arbeitgeber.

Geplante Operation: Lässt du dich in der Türkei privat operieren, zahlst du die Kosten meist selbst; geplante Behandlungen im Ausland übernimmt die Krankenkasse nur nach vorheriger Genehmigung. Frag deine Krankenkasse vor der Reise schriftlich, welche Unterlagen sie braucht und wie die Krankschreibung nach der OP anerkannt wird.

Urlaub oder Krankheit: Sind Operation und Genesung ärztlich bescheinigt, werden diese Tage nicht vom Urlaub abgezogen. Zweifelt der Arbeitgeber an einer ausländischen Bescheinigung, kann er zusätzliche Nachweise verlangen; halte deine Unterlagen vollständig.

Rückkehr: Wenn du wieder in Deutschland bist, melde das sofort deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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