Mein Aufenthaltstitel ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden (Zusatzblatt). Kann ich Job oder Branche wechseln?
Ja, aber prüfe zuerst die Nebenbestimmungen in deinem Zusatzblatt. Steht dort dein Arbeitgeber, brauchst du vor dem neuen Job eine Erlaubnis vom LEA; mit der Blauen Karte EU musst du einen Wechsel in den ersten 12 Monaten nur mitteilen.
Zuerst das Zusatzblatt prüfen: Im Zusatzblatt zu deinem Aufenthaltstitel stehen die Bedingungen deiner Arbeitserlaubnis. Steht dort zum Beispiel «Beschäftigung nur bei Firma X gestattet», darfst du nur bei diesem Arbeitgeber in dieser Tätigkeit arbeiten. Steht dort «Erwerbstätigkeit gestattet», darfst du jede Arbeit aufnehmen.
Wenn ein Arbeitgeber eingetragen ist: Bevor du den neuen Job antrittst, musst du beim Landesamt für Einwanderung (LEA) die Änderung deines Aufenthaltstitels beantragen. In Berlin geht das online. Lege den neuen Arbeitsvertrag und die vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung bei. Bei Bedarf holt das LEA die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Fang nicht vor der Genehmigung an.
Blaue Karte EU: Für einen Arbeitgeberwechsel brauchst du keine vorherige Erlaubnis mehr. In den ersten 12 Monaten nach Erteilung musst du dem LEA aber jeden Arbeitgeberwechsel und jede Änderung mitteilen, die die Voraussetzungen betrifft. Der neue Job muss die Bedingungen der Blauen Karte erfüllen (Gehaltsgrenze, angemessene Beschäftigung).
Branchenwechsel: Mit einem Titel als Fachkraft (zum Beispiel § 18a oder § 18b) muss der neue Job unter Umständen ebenfalls zu deiner Qualifikation passen. Für einen Wechsel in ein ganz anderes Feld kann ein anderer Aufenthaltstitel nötig sein. Lass dich vor dem Antrag von einer Migrationsberatung oder einer Anwältin beraten.
Wenn du kündigst oder gekündigt wirst: Der Arbeitgeber muss dem LEA das Ende der Beschäftigung mitteilen. Dein Titel wird nicht sofort ungültig, aber das LEA kann ihn verkürzen. Melde dich sofort bei der Arbeitsagentur, such einen neuen Job und bleib mit dem LEA in Kontakt.
Hier bekommst du Hilfe
- Service-Portal Berlin: Aufenthaltstitel zur Beschäftigung – Wechsel des Arbeitgebers
Antrag und Mitteilung an das LEA beim Arbeitgeberwechsel mit Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder Blauer Karte EU.
- Handbook Germany: Oturumda Amaç Değişikliği (Zweckwechsel)
Informationen auf Türkisch zum Wechsel von einem Aufenthaltstitel in einen anderen.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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