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Darf mir in der Probezeit gekündigt werden, und worauf sollte ich achten?

Die Probezeit dauert höchstens 6 Monate; in dieser Zeit können beide Seiten mit 2 Wochen Frist kündigen. Der Mutterschutz gilt auch in der Probezeit.

Probezeit: Die Probezeit im Arbeitsvertrag darf höchstens 6 Monate dauern. In dieser Zeit können du und dein Arbeitgeber mit einer Frist von 2 Wochen ohne Begründung kündigen.

Allgemeiner Schutz: Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach 6 Monaten Beschäftigung und in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Trotzdem darf dir der Arbeitgeber nicht aus diskriminierenden oder willkürlichen Gründen kündigen.

Sonderkündigungsschutz gilt auch in der Probezeit: Bist du schwanger, innerhalb von vier Monaten nach der Entbindung oder hast du Elternzeit angemeldet, darf dir nicht gekündigt werden. Teilst du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung mit, greift der Schutz.

Form der Kündigung: Eine Kündigung muss auf Papier und handschriftlich unterschrieben sein; eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht ist nicht wirksam. Willst du dich wehren, musst du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Deine Rechte in der Probezeit: Du hast Anspruch auf Gehalt, (anteiligen) Urlaub und darfst bei Krankheit zu Hause bleiben. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt nach 4 Wochen Beschäftigung; vorher zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Wenn dir gekündigt wird: Melde dich sofort bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend. Ist dein Aufenthaltstitel an deinen Job geknüpft, informiere auch die Ausländerbehörde (LEA); dazu gibt es eigene Fragen.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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