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Darf ich in Deutschland wählen?

Ohne deutsche Staatsangehörigkeit darfst du bei Wahlen in Deutschland nicht wählen; EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen bei Kommunal- und Europawahlen wählen. Politisch beteiligen kannst du dich trotzdem, zum Beispiel über Vereine, Beiräte und Petitionen.

Deutsche Staatsangehörige: Sie dürfen bei der Bundestagswahl, der Landtagswahl (in Berlin das Abgeordnetenhaus), der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung und der Europawahl wählen.

EU-Bürgerinnen und -Bürger: Wer aus einem EU-Land kommt und in Deutschland lebt, darf bei Kommunalwahlen (in Berlin bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung) und bei der Europawahl wählen.

Nicht-EU-Staatsangehörige: Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, auch aus der Türkei, dürfen bei keiner Wahl in Deutschland wählen, egal wie lange sie schon hier leben. Mit der Einbürgerung bekommst du das Wahlrecht; seit 2024 kannst du dabei deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Wahlen in der Türkei: Als türkische Staatsangehörige kannst du bei Wahlen in der Türkei als Auslandswählerin abstimmen. Dafür muss deine Auslandsadresse aktuell registriert sein.

Beteiligung ohne Wahlrecht: Du kannst Mitglied einer Partei werden, an Demonstrationen und Petitionen teilnehmen, Elternvertreterin in der Schule oder Mitglied im Betriebsrat werden und bei Betriebsratswahlen wählen. In den Berliner Bezirken gibt es außerdem Beiräte für Migration und Integration.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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