Alleinerziehend: Rechte und Unterstützung
Als Mutter, die ihr Kind in Deutschland allein großzieht, hast du Anspruch auf Unterstützung vom Staat und vom anderen Elternteil. Das meiste beginnt aber erst, wenn du einen Antrag stellst. Dieser Ratgeber ist für Frauen in Berlin, die mit ihrem Kind zusammenleben und den größten Teil der Betreuung allein übernehmen.
Die ersten drei Schritte:
- In Steuerklasse II wechseln. Dadurch wird dir jeden Monat weniger Steuer vom Gehalt abgezogen.
- Den Unterhalt klären. Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss.
- Dich zu deinen Rechten beraten lassen. Allein herauszufinden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Bürgergeld zusammenhängen, ist schwer. Die Beratung ist kostenlos.
Finanzielle Leistungen (Beträge 2026)
Leistung | Höhe | Zuständig |
|---|---|---|
Kindergeld | 259 € pro Kind im Monat | Familienkasse |
Kindesunterhalt | Abhängig vom Einkommen des anderen Elternteils. In der niedrigsten Einkommensgruppe: 0–5 Jahre 356,50 €, 6–11 Jahre 428,50 €, 12–17 Jahre 523,50 € | Der andere Elternteil |
Unterhaltsvorschuss | Monatlich: 0–5 Jahre 227 €, 6–11 Jahre 299 €, 12–17 Jahre 394 € | Jugendamt deines Bezirks |
Steuerliche Entlastung (Steuerklasse II) | 4.260 € steuerfrei im Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind | Finanzamt |
Kinderzuschlag | Bis 297 € pro Kind im Monat | Familienkasse |
Bürgergeld-Mehrbedarf | Mit einem Kind 67,56 € im Monat. Mit einem Kind unter 7 oder zwei Kindern unter 16: 202,68 € | Jobcenter |
Was ist Unterhaltsvorschuss? Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, zahlt der Staat und holt sich das Geld später vom anderen Elternteil zurück. Die Leistung gibt es bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Für Kinder von 12–17 Jahren gilt eine zusätzliche Bedingung: Wenn du Bürgergeld bekommst, muss dein eigenes Bruttoeinkommen mindestens 600 € im Monat betragen.
Dein Aufenthaltsstatus spielt eine Rolle. Für Unterhaltsvorschuss und Kindergeld musst du EU-Bürgerin sein oder eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis haben, die dir das Arbeiten erlaubt. Die Bedingungen hängen von der Art des Titels ab. Wenn du unsicher bist, frag beim Jugendamt oder bei einer Beratungsstelle nach.
Elterngeld: Alleinerziehende können zusätzlich zu 12 Monaten Basiselterngeld auch die 2 Partnermonate nutzen. Auch der Partnerschaftsbonus steht ihnen offen. Dafür musst du zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Nicht vergessen: Wenn die Miete schwer zu stemmen ist, kannst du Wohngeld beantragen. Wenn du Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommst, kann dein Kind außerdem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bekommen. Es deckt zum Beispiel Schulbedarf (195 € im Jahr), Klassenfahrten und Vereinsbeiträge.
Sorgerecht und Unterstützung vom Jugendamt
Wer hat das Sorgerecht?
- Wenn du verheiratet bist: Das Sorgerecht ist gemeinsam. Nach Trennung oder Scheidung bleibt es in der Regel gemeinsam.
- Wenn du nicht verheiratet bist: Zunächst hat nur die Mutter das Sorgerecht. Für das gemeinsame Sorgerecht müssen beide Eltern beim Jugendamt oder bei einem Notar eine Sorgeerklärung abgeben. Der Vater kann auch ohne Zustimmung der Mutter beim Familiengericht einen Antrag stellen.
- Um das alleinige Sorgerecht nachzuweisen: Du kannst beim Jugendamt eine Negativbescheinigung bekommen. Sie hilft zum Beispiel beim Pass, bei der Schulanmeldung und beim eFöB-Antrag.
Beim gemeinsamen Sorgerecht kannst du, wenn dein Kind bei dir lebt, Alltagsentscheidungen allein treffen, etwa zum Schulweg, zu Vorsorgeuntersuchungen oder zu täglichen Ausgaben. Wichtige Entscheidungen wie ein Schulwechsel, eine Operation oder ein Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Land brauchen die Zustimmung beider Eltern. Lass dich beim gemeinsamen Sorgerecht immer rechtlich beraten, bevor du mit deinem Kind für längere Zeit in die Türkei reist oder dorthin ziehst.
Beistandschaft des Jugendamts: kostenlose Hilfe
Du musst den Unterhalt nicht allein erkämpfen. Wenn du einen Antrag stellst, übernimmt das Jugendamt im Namen deines Kindes Folgendes:
- Es berechnet, wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, und lässt das offiziell festhalten.
- Es überwacht die Zahlungen und leitet die Vollstreckung ein, wenn sie ausbleiben.
- Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, führt es das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht.
Diese Leistung ist kostenlos und beginnt nur auf deinen Antrag. Dein Sorgerecht bleibt davon unberührt. Du kannst sie jederzeit schriftlich beenden. Bring zum Antrag die Geburtsurkunde deines Kindes, deinen Ausweis, den Nachweis zum Sorgerecht und, falls vorhanden, einen bestehenden Unterhaltstitel mit.
Arbeit und Kinderbetreuung
Doppelte Kinderkrankentage: 2026 können Alleinerziehende pro Kind und Jahr 30 Arbeitstage Kinderkrankentage nehmen. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 70 Tage im Jahr. An diesen Tagen zahlt die Krankenkasse statt deines Gehalts Kinderkrankengeld. Du brauchst eine Bescheinigung der Kinderärztin oder des Kinderarztes.
Kita: Ab dem ersten Geburtstag deines Kindes brauchst du für bis zu 7 Stunden Kita-Betreuung am Tag keine Begründung. Wenn du arbeitest, kannst du eine längere Betreuung beantragen. Dafür reicht eine Arbeitgeberbescheinigung über deine Arbeitszeiten beim Jugendamt. In Berlin ist die Kita kostenlos, du zahlst nur einen kleinen Beitrag für das Essen.
Schule: In Klasse 1–3 ist der Hort (eFöB) von 7:30 bis 16:00 Uhr kostenlos. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, leg dem Antrag einfach den Nachweis darüber bei.
MoKiS für Betreuung außerhalb der üblichen Zeiten: Wenn du früh, spät, nachts oder am Wochenende arbeitest, vermittelt MoKiS dir in ganz Berlin eine Betreuungsperson. Für Kinder im Kita-Alter und in den ersten beiden Grundschuljahren ist das kostenlos. Den Antrag stellst du auf mokis.berlin.
Stundenweise Betreuung und ehrenamtliche Hilfe: Manchmal brauchst du ein paar Stunden Betreuung für einen Arzttermin, einen Elternabend oder einfach, um dich auszuruhen. Dafür gibt es in Berlin kostenlose oder günstige Angebote.
- Familienzentren in deinem Bezirk: Manche Bezirke wie Lichtenberg und Mitte bieten Alleinerziehenden kostenlose stundenweise Betreuung an.
- Großelterndienst: Vermittelt dir langfristig eine ehrenamtliche „Oma“ oder einen „Opa“. Alleinerziehende haben Vorrang.
- wellcome und Känguru: Bieten im ersten Jahr nach der Geburt ein paar Stunden ehrenamtliche Unterstützung pro Woche.
Am Arbeitsplatz: Du musst deinem Arbeitgeber nicht sagen, dass du alleinerziehend bist. Wenn du es tust, kann es aber leichter sein, flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice auszuhandeln. Während der Elternzeit hast du außerdem ein Recht auf Teilzeit.
Wenn dein Aufenthalt von deinem Ehepartner abhängt
Wenn du über den Familiennachzug gekommen bist, kann eine Trennung deinen Aufenthaltstitel betreffen. Das heißt aber nicht immer, dass du das Land verlassen musst.
- Wenn ihr mindestens 3 Jahre in Deutschland zusammengelebt habt: Dein Aufenthaltstitel wird unabhängig von der Ehe um 1 Jahr verlängert. Hat dein Ehepartner eine Blaue Karte, kann sich diese Zeit unter bestimmten Bedingungen auf 2 Jahre verkürzen.
- Wenn noch keine 3 Jahre vergangen sind: Die Zeitbedingung entfällt, wenn dir das Festhalten an der Ehe nicht zuzumuten ist, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, oder wenn das Leben deines Kindes stark beeinträchtigt wäre. Das nennt man besondere Härte.
- Der Bezug von Bürgergeld verhindert diese Verlängerung allein nicht.
- Wenn dein Kind deutsche Staatsangehörigkeit hat, hast du als betreuender Elternteil möglicherweise ein eigenes Aufenthaltsrecht.
Vor oder direkt nach der Trennung geh zu einer Migrationsberatungsstelle und plant gemeinsam, wie und wann du die Ausländerbehörde über die Trennung informierst. Wenn du Gewalt erlebst, sorg zuerst für deine Sicherheit. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 hilft rund um die Uhr kostenlos und in vielen Sprachen, auch auf Türkisch.
Dieses Thema ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Dieser Abschnitt gibt nur eine allgemeine Orientierung. Lass dich vor jeder Entscheidung unbedingt rechtlich beraten.
Beratung und Gemeinschaft
Wo | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
Sozial- und Rechtsberatung für Alleinerziehende, Begleitung bei Trennung, Gruppen und Veranstaltungen | Telefon: 030 851 51 20. Die umfassendste Anlaufstelle für Alleinerziehende in Berlin | |
Rechtshotline der Stiftung Alltagsheld*innen | Kostenlose familienrechtliche Beratung durch Anwältinnen und Anwälte | Donnerstags 17–20 Uhr, 0800 50 60 600 |
Sozial-, Rechts- und Bildungsberatung für Migrantinnen | Angebote in 14 Sprachen, auch auf Türkisch | |
Jugendamt deines Bezirks | Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft, Beratung zu Sorgerecht und Trennung | Kostenlos. Du kannst eine Dolmetscherin oder eine Vertrauensperson mitbringen |
Familienzentren in deinem Bezirk | Gruppen für Alleinerziehende, stundenweise Betreuung, Frühstückstreffen | Manche Bezirke wie Mitte haben eigene Anlaufstellen für Alleinerziehende |
Hilfetelefon | Unterstützung bei Gewalt rund um die Uhr | 116 016, auch auf Türkisch, kostenlos und anonym |
Wenn du dir keine Anwältin leisten kannst: Beim Amtsgericht bekommst du einen Beratungsschein. Damit kannst du dich für etwa 15 € anwaltlich beraten lassen. Für Gerichtsverfahren kannst du Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Praktische Tipps von Müttern
- Halte alles schriftlich fest. Dokumentiere Unterhaltsvereinbarungen, Umgangsabsprachen mit dem anderen Elternteil und wichtige Gespräche per E-Mail oder Nachricht. Diese Nachweise helfen sehr, wenn es Streit gibt.
- Schieb Anträge nicht auf. Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag werden meist ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Verpasste Monate rückwirkend zu bekommen, ist schwer.
- Bewahr deine Unterlagen in einem Ordner auf. Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis, Meldebescheinigung, Gehaltsabrechnungen und Mietvertrag werden bei fast jedem Antrag verlangt.
- Bereite Notfallpläne vor. Wer holt dein Kind aus der Kita ab, wenn du krank bist? Gib der Kita eine unterschriebene Vollmacht mit den Namen von mindestens zwei Vertrauenspersonen.
- Bau dir ein Unterstützungsnetz auf. Vereinbare mit anderen Eltern aus derselben Kita oder Schule kleine Absprachen, zum Beispiel gegenseitiges Abholen. Über den Großelterndienst kannst du auch eine ehrenamtliche „Oma“ finden.
- Nimm dir Zeit für dich. Stundenweise Betreuung kannst du nicht nur für Termine nutzen, sondern auch, um dich auszuruhen. Genau dafür gibt es diese Angebote.
Dieser Abschnitt wächst mit den Erfahrungen der Frauen in der BACIM-Community. Wenn dir etwas geholfen hat, teile es gern mit uns.
Quellen
- Leistungen für Alleinerziehende 2026 (Bundesfamilienministerium, PDF)
- Unterhaltsvorschuss (Familienportal)
- Unterhaltsvorschuss 2026: Beträge (buerger-geld.org)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Haufe)
- Elterngeld: häufige Fragen (Familienportal)
- Sorgerecht (Senatsverwaltung Berlin)
- Beistandschaft (Jugendamt Spandau)
- Kinderkrankengeld 2026 (TK)
- Kita-Gutschein (service.berlin.de)
- Angebote ergänzender und flexibler Kinderbetreuung, inkl. MoKiS (Senatsverwaltung Berlin, 2022, PDF)
- § 31 AufenthG: Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
- Alleinerziehen in Mitte (Bezirksamt Mitte)
- VAMV Berlin
- TIO e.V.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Migrationsberatung. Stand der Informationen: Oktober 2026. Die Liste der stundenweisen Betreuungsangebote ist von 2022; prüfe bei den Organisationen, ob sie noch aktuell ist.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln können sich ändern; prüfe wichtige Entscheidungen bei der zuständigen Stelle.
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