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Welche Rechte habe ich im Kontakt mit der Polizei, und kann ich eine Dolmetscherin verlangen?

Die Polizei darf deine Identität feststellen; du musst ein Ausweisdokument zeigen. Wirst du als Beschuldigte vernommen, hast du das Recht zu schweigen und mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu sprechen; im Strafverfahren ist die Dolmetscherin kostenlos.

Notfall: Wenn du in Gefahr bist oder eine Straftat beobachtest, ruf 110 an. Rettungsdienst und Feuerwehr: 112. Diese Nummern sind kostenlos.

Ausweis: Fragt die Polizei nach deiner Identität, musst du deinen Pass oder deinen Aufenthaltstitel zeigen. Ausländische Staatsangehörige müssen einen Pass oder ein Ersatzdokument bei sich haben. Du kannst auch die Beamtin oder den Beamten bitten, Dienstausweis oder Dienstnummer zu zeigen.

Als Beschuldigte: Wirst du einer Straftat beschuldigt, musst du nur Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben. Du hast das Recht zu schweigen und kannst vor einer Aussage mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst.

Dolmetschen: Im Strafverfahren und vor Gericht hast du Anspruch auf eine kostenlose Dolmetscherin oder einen kostenlosen Dolmetscher, wenn du kein Deutsch sprichst. Sag der Polizei deutlich, welche Sprache du brauchst, zum Beispiel Türkisch. Auch bei einer Anzeige oder als Zeugin kannst du eine Dolmetscherin verlangen.

Wenn du Opfer einer Straftat bist: Du kannst bei jeder Polizeidienststelle oder online (Internetwache der Berliner Polizei) Anzeige erstatten. Opferhilfe-Organisationen unterstützen Menschen, die Gewalt erlebt haben, kostenlos.

Beschwerde über die Polizei: Wenn du findest, dass die Polizei dich schlecht oder diskriminierend behandelt hat, kannst du dich in Berlin an die Bürger- und Polizeibeauftragte oder an eine Antidiskriminierungsberatung wenden. Notiere Datum, Uhrzeit und Dienstnummer.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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