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Welche Rechte haben LSBTIQ*-Personen in Deutschland, und wo gibt es Unterstützung?

In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ist verboten, und der Geschlechtseintrag kann per Erklärung beim Standesamt geändert werden. In Berlin gibt es kostenlose Beratung für LSBTIQ*-Migrantinnen und -Migranten.

Ehe und Familie: Seit 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten und Kinder adoptieren. Verheiratete Paare haben die gleichen Rechte (zum Beispiel bei Steuern, Erbe und Familiennachzug).

Schutz vor Diskriminierung: Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Job, bei der Wohnungssuche und im Alltag ist durch das AGG verboten. Hasskriminalität kannst du bei der Polizei anzeigen; die Berliner Polizei hat eigene Ansprechpersonen für LSBTIQ*.

Geschlechtseintrag: Mit dem seit November 2024 geltenden Selbstbestimmungsgesetz kannst du Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung beim Standesamt ändern; ein ärztliches Attest oder ein Gerichtsbeschluss ist nicht nötig. Die Änderung musst du drei Monate vorher beim Standesamt anmelden. Für ausländische Staatsangehörige können zusätzliche Regeln gelten; lass dich vorher beraten.

Gesundheit: Die Zentren für sexuelle Gesundheit und Community-Organisationen bieten kostenlose oder günstige Tests, Informationen zu PrEP und psychologische Unterstützung.

Unterstützung: In Berlin gibt es mehrere Beratungsangebote für migrantische und LSBTIQ*-Personen, manche auch auf Türkisch. Passende Stellen findest du auf der LSBTIQ*-Seite von Handbook Germany und im Beratungswegweiser des Berliner Senats. In einer Krise ist der Berliner Krisendienst jederzeit erreichbar.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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