← Recht & Rechte

Wie wird Kindesunterhalt berechnet, und was passiert, wenn der Vater nicht zahlt?

Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle anhand des Einkommens des zahlenden Elternteils und des Alters des Kindes berechnet. Wird nicht gezahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Wer zahlt: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, übernimmt die Betreuung. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt (Kindesunterhalt). Das gilt für beide Elternteile gleichermaßen.

Berechnung: Gerichte nutzen die Düsseldorfer Tabelle. Der Betrag hängt vom Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und vom Alter des Kindes ab. 2026 beträgt der Mindestunterhalt in der untersten Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro netto) 486 Euro für 0 bis 5 Jahre, 558 Euro für 6 bis 11 Jahre und 653 Euro für 12 bis 17 Jahre. Davon wird das halbe Kindergeld abgezogen; der Zahlbetrag liegt zum Beispiel für 0 bis 5 Jahre bei 356,50 Euro.

Unterhaltstitel: Das Jugendamt hilft dir kostenlos, den Unterhalt zu berechnen und einen vollstreckbaren Titel (Jugendamtsurkunde) zu erstellen. Damit kann nicht gezahlter Unterhalt vollstreckt werden.

Wenn nicht gezahlt wird (Unterhaltsvorschuss): Zahlt der andere Elternteil nichts oder zu wenig, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen. 2026 sind das monatlich 227 Euro für 0 bis 5 Jahre, 299 Euro für 6 bis 11 Jahre und 394 Euro für 12 bis 17 Jahre. Für Kinder ab 12 gelten zusätzliche Voraussetzungen. Das Jugendamt holt sich das Geld später vom anderen Elternteil zurück. Da Änderungen geplant sind, prüfe die aktuellen Regeln im Familienportal.

Wenn der Vater im Ausland lebt: Auch wenn der zahlungspflichtige Elternteil in der Türkei oder einem anderen Land lebt, kann Unterhalt gefordert werden; Jugendamt und Bundesamt für Justiz helfen bei der Geltendmachung im Ausland.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

Ratgeber zu diesem Thema