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Ich kann mir keinen Anwalt leisten: Gibt es staatliche Rechtshilfe?

Ja. Mit geringem Einkommen bekommst du Beratungshilfe für die Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens und Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren. Der Anwalt darf höchstens 15 Euro von dir verlangen.

Beratungshilfe: Menschen mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich anwaltlich beraten oder außergerichtlich vertreten zu lassen. Sie gilt für fast alle Rechtsgebiete, zum Beispiel Miete, Arbeit, Familie und Sozialleistungen.

So bekommst du sie: Stelle den Antrag beim Amtsgericht, das für deinen Hauptwohnsitz zuständig ist. In Berlin geht das persönlich oder per Post bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte. Bring Nachweise über Einkommen und Ausgaben mit. Wird der Antrag bewilligt, bekommst du einen Berechtigungsschein und kannst zu einer Anwältin oder einem Anwalt deiner Wahl gehen. Die Beratungsperson darf höchstens 15 Euro verlangen und kann darauf verzichten.

Wichtig: Gehst du ohne Berechtigungsschein zur Anwaltskanzlei, kannst du den Antrag nachträglich stellen, aber die Fristen sind kurz. Für dieselbe Angelegenheit wird Beratungshilfe nur einmal bewilligt.

Gerichtsverfahren: Kommt es zum Gerichtsverfahren, kannst du für Gerichts- und Anwaltskosten Prozesskostenhilfe (in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe) beantragen. Der Antrag geht an das Gericht, bei dem das Verfahren läuft. Je nach Einkommen werden die Kosten ganz oder teilweise in Raten übernommen. Verlierst du das Verfahren, musst du eventuell die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen.

Weitere kostenlose Wege: Migrationsberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Mietervereine (mit Mitgliedschaft) und Gewerkschaften geben ebenfalls kostenlose oder günstige rechtliche Informationen.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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