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Ich habe eine ausländische Staatsangehörigkeit. Bekomme ich in Deutschland Kindergeld?

Ja, abhängig vom Aufenthaltsstatus. Türkische Staatsangehörige bekommen Kindergeld, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen. Auch mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte oder einem Titel mit mindestens 6 Monaten Arbeitserlaubnis.

Auch ausländische Eltern können Kindergeld bekommen, wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft:

Du bist Staatsangehörige eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz und wohnst oder arbeitest in Deutschland.

Du bist türkische Staatsangehörige (oder aus Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien oder Tunesien) und sozialversicherungspflichtig beschäftigt, oder du beziehst Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Du hast eine Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder einen Aufenthaltstitel, der dir mindestens 6 Monate Arbeit in Deutschland erlaubt. Bei manchen Titeln gelten zusätzliche Bedingungen (z. B. erwerbstätig sein oder seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben).

Du bist anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigte.

Kein Kindergeld gibt es, wenn du nur zum Studium oder zur Ausbildung in Deutschland bist oder wenn du als Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung hast (außer Beschäftigungsduldung).

Wenn deine Situation unklar ist, frag bei der Familienkasse oder bei einer kostenlosen Migrationsberatung (MBE) nach.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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