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Meine Kinder leben in der Türkei, ich arbeite in Deutschland. Bekomme ich Kindergeld, und welche Unterlagen brauche ich?

Normales Kindergeld gibt es in der Regel nur für Kinder in Deutschland oder der EU. Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten, können dank eines Abkommens für Kinder in der Türkei ein sehr geringes Kindergeld bekommen; dafür ist eine Familienstandsbescheinigung der SGK nötig.

Grundregel: Deutsches Kindergeld (2026: 259 Euro pro Kind und Monat) wird grundsätzlich für Kinder gezahlt, die in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum leben. Leben die Kinder in der Türkei, gibt es diesen vollen Betrag nicht.

Abkommenskindergeld: Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland versicherungspflichtig arbeiten, können nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen Kindergeld für Kinder in der Türkei bekommen. Der Betrag ist aber sehr gering (nur wenige Euro pro Kind und Monat). Deutsche Staatsangehörige haben keinen Anspruch darauf.

Familienstandsbescheinigung: Für den Antrag brauchst du eine spezielle Bescheinigung, die alle Familienangehörigen auflistet (Formular KG 53). Sie wird von der SGK-Direktion (türkische Sozialversicherung) an deinem Registrierungsort in der Türkei bestätigt. Sind Geburtsdaten falsch eingetragen, musst du das angeben.

Antrag: Laut dem türkischsprachigen Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit stellst du den Antrag schriftlich bei der Familienkasse Bayern Süd (Regensburg). Prüfe vorher die aktuelle Adresse und die Formulare auf der Website der Familienkasse oder telefonisch; für Kinder über 18 können zusätzliche Nachweise wie eine Schulbescheinigung verlangt werden.

Wenn die Kinder nach Deutschland kommen: Kommen deine Kinder über den Familiennachzug und sind angemeldet, kannst du das volle Kindergeld neu beantragen. Kindergeld wird höchstens 6 Monate rückwirkend gezahlt, also warte nicht zu lange.

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