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Reicht als Werkstudentin oder Angestellte die AT/11 oder eine private Krankenversicherung?

Beim Minijob reicht die AT/11 meist. Wenn du mehr als 603 Euro im Monat verdienst, brauchst du meist eine gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber akzeptieren die AT/11 oder eine private Versicherung vielleicht nicht.

Wenn du nur einen Minijob hast (kleiner Job mit bis zu 603 Euro im Monat), kann deine AT/11 weiterlaufen.

Verdienst du mehr als 603 Euro, brauchst du in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung. Bei einem Werkstudentinnengehalt nur ein paar Cent über der Grenze war schon die Anmeldung bei der TK nötig. Bei Vollzeitjobs muss der Arbeitgeber die Versicherung sowieso anmelden.

Manche Arbeitgeber akzeptieren die AT/11 oder private Versicherungen wie Care Concept nicht. Das hängt vom Arbeitgeber ab, sprich also zuerst mit ihm.

Gesetzliche Kassen unterscheiden sich in Preis und Service. Zur Barmer gibt es eine positive Rückmeldung, du kannst dort nachfragen. Für Zeiten ohne Arbeit nach dem Studium kann eine günstigere private Versicherung wie Mawista eine Option sein.

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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