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Ich bin in der Türkei geschieden worden. Gilt die Scheidung in Deutschland, oder muss ich sie anerkennen lassen?

Waren bei der Scheidung beide nur türkische Staatsangehörige, ist meist keine gesonderte Anerkennung nötig. In anderen Fällen stellt man in Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz einen Antrag auf Anerkennung. Kosten: 15 bis 305 Euro, im Schnitt etwa 160 Euro.

Damit eine ausländische Scheidung in Deutschland gilt, ist oft ein offizielles Verfahren nötig: die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen.

Ausnahme: Wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung beide nur die Staatsangehörigkeit des Landes hatten, in dem entschieden wurde (z. B. ihr wart beide nur türkische Staatsangehörige und die Entscheidung fiel in der Türkei), ist keine gesonderte Anerkennung nötig. Hat eine Person die deutsche oder eine doppelte Staatsangehörigkeit, kann es anders sein. Auch Entscheidungen aus EU-Ländern (außer Dänemark, bei Verfahren ab dem 1. März 2001) brauchen meist keine Anerkennung.

Wenn eine Anerkennung nötig ist, ist in Berlin zuständig: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin. Eine der früheren Eheleute kann den Antrag stellen, über das Standesamt oder direkt. Eine handschriftliche Unterschrift ist nötig, eine E-Mail allein reicht nicht.

Meist verlangte Unterlagen: unterschriebener Antrag, Original oder beglaubigte Kopie der Scheidungsentscheidung mit Rechtskraftvermerk, Kopie der Heiratsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeit beider (z. B. Passkopien), Einkommensnachweis, deutsche Übersetzungen durch eine vereidigte Übersetzerin, ggf. Vollmacht.

Die Gebühr liegt zwischen 15 und 305 Euro, im Schnitt etwa 160 Euro. Das Verfahren dauert je nach Vollständigkeit der Unterlagen einige Wochen bis einige Monate.

Wenn du unsicher bist, frag vorher telefonisch nach: (030) 9013-3342 (Montag 9–11 Uhr, Donnerstag 13–15 Uhr) oder 3465@senjustv.berlin.de.

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