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Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis, und welche Rechte habe ich damit?

In Berlin beantragst du die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt des LAGeSo. Ab einem GdB von 50 bekommst du den Ausweis und Rechte wie Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und Steuervorteile.

1. Feststellung des Grads der Behinderung: Beeinträchtigt eine längere Krankheit oder Behinderung deinen Alltag, beantragst du die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB). In Berlin ist das Versorgungsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Lege ärztliche Befunde und eine Liste der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei.

2. Ausweis: Wird ein GdB von mindestens 50 festgestellt, schickst du dem Versorgungsamt ein Foto und bekommst den Schwerbehindertenausweis. Er gilt in ganz Deutschland. Für bestimmte Einschränkungen werden Merkzeichen eingetragen, zum Beispiel für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs.

Rechte: 5 Tage Zusatzurlaub im Jahr, besonderer Kündigungsschutz (der Arbeitgeber braucht vorher die Zustimmung des Integrationsamts), Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung, Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes und je nach Merkzeichen Ermäßigungen im Verkehr oder bei vielen Einrichtungen.

Bei einem GdB von 30 oder 40: Einen Ausweis bekommst du nicht, aber zum Schutz deines Arbeitsplatzes kannst du bei der Arbeitsagentur die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

Kostenlose Beratung: Die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) unterstützen kostenlos bei Antrag und Rechten. Der Ausweis ist freiwillig; du musst ihn dem Arbeitgeber nicht zeigen, aber um die besonderen Rechte zu nutzen, musst du ihn informieren.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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