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Ich bin in Deutschland geschieden worden. Wie lasse ich die Scheidung über das Konsulat im türkischen Personenstandsregister eintragen?

Das türkische Generalkonsulat Berlin trägt deutsche Scheidungsurteile ein. Termin über konsolosluk.gov.tr, persönlich hingehen, mit Urteil samt Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung. Sorgerecht und Unterhalt brauchen ein eigenes Verfahren in der Türkei.

Ein Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts kannst du über das türkische Generalkonsulat Berlin in dein Familienregister in der Türkei (nüfus kaydı) eintragen lassen. Das Konsulat in Berlin trägt nur Entscheidungen deutscher Gerichte ein.

Den Termin buchst du unter www.konsolosluk.gov.tr und gehst dann persönlich hin. Den Antrag können du, deine gesetzliche Vertretung oder eine bevollmächtigte Person mit notariell beglaubigter Vollmacht stellen.

Beide früheren Eheleute stellen einen Antrag, zusammen am selben Tag oder an verschiedenen Tagen. Zwischen den beiden Anträgen dürfen höchstens 90 Tage liegen, und beide müssen beim selben Konsulat abgeschlossen werden. Wenn die andere Person eine ausländische Staatsangehörigkeit oder eine Blaue Karte (Mavi Kart) hat oder verstorben ist, kannst du allein beantragen.

Nötige Unterlagen: Antragsformular (wird im Konsulat unterschrieben), Original des Scheidungsurteils mit Apostille und dessen türkische Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin, von einer türkischen Auslandsvertretung beglaubigt, sowie die Originale der türkischen Ausweise oder Pässe beider. Lass die Übersetzung bei vom Konsulat anerkannten Übersetzerinnen machen (Liste auf konsolosluk.gov.tr). Prüf Namen, Daten und Aktenzeichen im Urteil genau.

Achtung: Läuft in der Türkei zu diesem Urteil ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (tanıma-tenfiz), kannst du nicht beim Konsulat beantragen. Hat ein türkisches Gericht die Anerkennung bereits abgelehnt, kann das Konsulat nicht eintragen.

Das Konsulat trägt nur die Scheidung selbst ein. Für Sorgerecht, Unterhalt und Ähnliches musst du in der Türkei ein eigenes Verfahren beim zuständigen Gericht eröffnen. Wenn du aus dieser Ehe ein Kind hast, musst du es ebenfalls im türkischen Personenstandsregister eintragen lassen.

Bei Fragen: konsulat.berlin@mfa.gov.tr. Wenn deine rechtliche Lage kompliziert ist, frag eine Anwältin oder eine Beratungsstelle.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.