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Wie bekomme ich Pflegeleistungen (Pflegegrad) für eine ältere oder pflegebedürftige Angehörige?

Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause und legt einen Pflegegrad von 1 bis 5 fest. Die Berliner Pflegestützpunkte beraten kostenlos: 0800 59 500 59.

Wer stellt den Antrag: Die pflegebedürftige Person (oder eine bevollmächtigte Angehörige) stellt den Antrag bei der Pflegekasse, bei der sie in Deutschland versichert ist. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden; der Pflegegrad gilt ab dem Antragsdatum, also stell ihn früh.

Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten Medicproof). Eine Gutachterin kommt nach Hause und bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Danach wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben. Wichtig ist, dass die pflegende Angehörige beim Besuch dabei ist und ärztliche Unterlagen bereitliegen. Die Entscheidung kommt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Leistungen: Pflegegeld, wenn die Familie pflegt, Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt, Tagespflege, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung und Pflegehilfsmittel. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.

Für pflegende Angehörige: Bei einer plötzlichen Pflegesituation kannst du bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und für diese Zeit bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Es gibt auch längere Freistellungen für die Pflege.

Kostenlose Beratung: Die 36 Berliner Pflegestützpunkte unterstützen kostenlos und unabhängig, vom Antrag bis zur Wahl des Pflegedienstes: 0800 59 500 59. Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung gelten für in Deutschland Versicherte, nicht für Angehörige, die in der Türkei leben.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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