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Wie vervollständige ich die Impfungen meines Kindes aus der Türkei in Deutschland?

Melde dein Kind bei einer Kinderarztpraxis an und bring den türkischen Impfnachweis mit. Die Praxis holt fehlende Impfungen nach dem deutschen Impfkalender nach, die gesetzliche Krankenkasse zahlt. Für Kita und Schule ist der Nachweis über den Masernschutz Pflicht.

Wer übernimmt das: In Deutschland gibt es kein System wie die Familiengesundheitszentren in der Türkei. Impfungen und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) begleitet eine Kinderarztpraxis deiner Wahl. Eine Praxis zu finden, die neue Patientinnen und Patienten aufnimmt, kann dauern; such frühzeitig.

Unterlagen: Bring den türkischen Impfausweis oder einen Ausdruck aus e-Nabız mit. Eine Übersetzung hilft, wenn die Praxis nicht erkennen kann, welche Impfungen gegeben wurden. Gibt es keine Nachweise, kann die Praxis die Immunität per Bluttest prüfen oder die Impfungen wiederholen.

Impfkalender: In Deutschland gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut die Impfempfehlungen heraus. Die Praxis holt fehlende Impfungen nach diesem Kalender nach (Nachholimpfung). Empfohlene Impfungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Sie werden im gelben Impfpass eingetragen.

Masernschutz: Kinder, die eine Kita, Schule oder bestimmte andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, müssen eine Masernimpfung oder Immunität nachweisen (Masernschutzgesetz). Halte den Impfnachweis bei der Anmeldung bereit.

Vorsorgeuntersuchungen: Die U1 bis U9 für Kinder und die J1 für Jugendliche sind kostenlos. In Berlin wird die Teilnahme überprüft, und bei einer fehlenden Untersuchung kommt ein Erinnerungsbrief.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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