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Mein Partner ist deutscher Staatsbürger und wir heiraten in der Türkei. Wo bekommen wir das Ehefähigkeitszeugnis?

Das Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Person stellt das Standesamt ihres Wohnorts in Deutschland aus. Deutsche Vertretungen in der Türkei stellen es nicht aus. Wegen der Postwege rechtzeitig, also Wochen vorher, anfangen.

Für eine Heirat in der Türkei braucht die deutsche Person ein Ehefähigkeitszeugnis (eine Bescheinigung, dass der Ehe nichts entgegensteht).

Dieses Zeugnis stellt das Standesamt am Wohnort der deutschen Person in Deutschland aus. Die deutsche Botschaft und die Konsulate in der Türkei stellen es nicht aus.

Auf der Seite der Deutschen Botschaft gibt es ein Antragsformular. Laut Seite gehören zu den Unterlagen unter anderem Abstammungs-, Staatsangehörigkeits-, Wohnsitz- und Familienstandsnachweise der deutschen Person sowie für die türkische Person ein internationaler Geburtsregisterauszug mit Apostille vom Standesamt (nüfus müdürlüğü). Die genaue Liste kennt das Standesamt.

Weil alles per Post läuft, kann es lange dauern. Fangt Wochen vor dem Hochzeitstermin an.

Die Unterlagen der türkischen Person sind Sache der türkischen Behörden; fragt dazu beim türkischen Konsulat oder beim nüfus müdürlüğü nach.

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