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Ich habe im Ausland geheiratet. Muss ich meine Ehe in Deutschland extra eintragen lassen?

Nein, das ist keine Pflicht. Ordnungsgemäße ausländische Heiratsurkunden werden in Deutschland in der Regel anerkannt. Ist eine Person deutsche Staatsangehörige, kann die Ehe freiwillig im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Kosten: 80 bis 170 Euro.

Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in Deutschland nicht extra eingetragen werden. Ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Urkunden werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Wenn mindestens eine Person deutsche Staatsangehörige ist (oder staatenlos bzw. geflüchtet und in Deutschland lebend), könnt ihr die Ehe freiwillig im deutschen Eheregister eintragen lassen. Das heißt Nachbeurkundung. Der Vorteil: Du bekommst eine deutsche Eheurkunde und musst dich nicht jedes Mal um Übersetzungen und Beglaubigungen kümmern.

Den Antrag stellt ihr selbst, beim Standesamt des Bezirks, in dem ihr aktuell oder zuletzt in Deutschland gemeldet wart. Wenn ihr nie in Deutschland gemeldet wart, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Meist verlangte Unterlagen: Antragsformular, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden beider Personen, Pässe oder Ausweise, ggf. Unterlagen zu früheren Ehen, beglaubigte deutsche Übersetzungen ausländischer Dokumente, ggf. Einbürgerungsurkunde.

Gebühren: 80 bis 170 Euro für die Beurkundung, je nach anzuwendendem Recht. Jede Eheurkunde kostet 12 Euro, jede weitere Ausfertigung 6 Euro.

Wenn ihr beide eine ausländische Staatsangehörigkeit habt, gilt dieses Verfahren nicht für euch. Wenn du türkische Staatsbürgerin bist, musst du die Ehe außerdem über das Konsulat beim türkischen Personenstandsregister melden.

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