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Kann ich mit meiner türkischen Versicherung (Formular AT/11) in Deutschland zum Arzt gehen?

Ja, aber zuerst musst du die AT/11 der SGK bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bestätigen lassen. Was sie abdeckt und ob es eine Altersgrenze gibt, ist nicht ganz klar.

Die AT/11 ist eine Gesundheitsbescheinigung, die die SGK nach dem Sozialversicherungsabkommen zwischen der Türkei und Deutschland ausstellt. Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Teilnehmende an Sprachkursen und manche Familienangehörige können sie nutzen.

Du bekommst sie in der Türkei. Du beantragst sie beim Auslandsservice der Sozialversicherungsdirektion (Sosyal Güvenlik İl Müdürlüğü) oder des Sozialversicherungszentrums (Sosyal Güvenlik Merkezi) deiner Provinz. Nimm den Nachweis über Schule, Praktikum oder Kurs mit. Auch eine Verwandte oder ein Verwandter ersten Grades kann sie für dich beantragen.

In Deutschland bringst du die Bescheinigung zu einer gesetzlichen Krankenkasse wie AOK, TK oder Barmer und lässt sie bestätigen. Bescheinigungen für Kinder werden genauso bestätigt.

Was die AT/11 abdeckt, ist unterschiedlich. Manchmal gilt sie nur in der Notaufnahme. Bei einer chronischen Erkrankung (zum Beispiel Bluthochdruck) kann ein Zusatzdokument von der SGK auch normale Arztbesuche möglich machen. In Privatpraxen und Privatkliniken gilt sie nicht. Frag nach der Bestätigung deine Kasse, welche Leistungen sie übernimmt.

Auch zur Altersgrenze gibt es verschiedene Angaben. Manche sagen, die Grenze liegt bei 30 Jahren, aber die Bescheinigung wurde auch schon problemlos in höherem Alter ausgestellt. Kläre deinen Fall mit der SGK.

Wenn deine Medikamente ausgehen, kannst du es in einer Hausarztpraxis versuchen. Nimm deine Befunde, dein altes Rezept und, falls vorhanden, das Dokument aus e-Devlet mit.

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.

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