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Welche Hunderassen sind in Deutschland verboten oder eingeschränkt?

Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden. In Berlin gelten für diese Rassen auch dann besondere Regeln zu Anmeldung, Nachweisen und Leine, wenn sie schon hier leben.

Bundesweites Einfuhrverbot: Nach Bundesrecht dürfen diese Rassen und ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland gebracht werden:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Das Verbot gilt auch bei der Einreise aus der EU. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Blindenhunde. Wer eine verbotene Rasse einführen will, riskiert, dass der Hund beschlagnahmt wird. Frag vor der Reise beim Zoll nach deinem Fall.

Zusätzliche Regeln in Berlin: Berlin stuft Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen als „gefährliche Hunde“ ein (umgangssprachlich Listenhunde). Halterinnen und Halter müssen den Hund beim bezirklichen Veterinäramt anmelden und Sachkunde, Haftpflichtversicherung und einen Wesenstest nachweisen. Diese Hunde müssen draußen immer an der Leine sein, auch mit Sachkundebescheinigung. Ein Berliner Gericht hat auch den American Bully dazugezählt.

Andere Bundesländer: Jedes Bundesland hat eine eigene Liste. Wenn du aus Berlin wegziehst, prüf die Regeln dort.

Fluggesellschaften: Manche Airlines befördern diese Rassen oder kurzköpfige Rassen nicht. Frag vor der Buchung nach.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.