Brauche ich für den Aufenthalt zum Studium ein Sperrkonto, auch wenn ich schon hier lebe?
Für den Aufenthalt zum Studium musst du 2026 992 € im Monat nachweisen, also 11.904 € im Jahr. Das Sperrkonto ist der häufigste Weg, aber nicht der einzige; Stipendium oder Verpflichtungserklärung gehen auch. Wer mit anderem Titel studiert, braucht den Nachweis nicht.
Höhe: Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b) musst du nachweisen, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist. 2026 sind das 992 € im Monat, also 11.904 € im Jahr. Der Betrag richtet sich nach dem BAföG-Höchstsatz und ist seit 2024 gleich.
Akzeptierte Wege:
- Sperrkonto: Du zahlst den Betrag für ein Jahr im Voraus ein und kannst jeden Monat höchstens 992 € abheben. Eröffnungs- und Monatsgebühren sind je nach Anbieter verschieden; vergleiche.
- Verpflichtungserklärung: Eine Person in Deutschland mit ausreichendem Einkommen verpflichtet sich offiziell, deine Kosten zu tragen.
- Stipendium: Mindestens 992 € im Monat von einer anerkannten Einrichtung. Ein kleineres Stipendium kann anders ergänzt werden.
- Einkommen der Familie: In manchen Fällen werden auch Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern akzeptiert.
Wenn du schon in Deutschland lebst: Wechselst du aus einem anderen Titel, etwa zur Arbeitsplatzsuche, in den Aufenthalt zum Studium, verlangt das LEA denselben Finanzierungsnachweis. Wie viel von deinem künftigen Arbeitseinkommen angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab; frag vor dem Antrag beim LEA oder bei einer Beratungsstelle nach.
Wenn du mit einem anderen Titel studierst: Mit Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, Blauer Karte EU oder Niederlassungserlaubnis musst du nicht in den Aufenthalt zum Studium wechseln; ein Sperrkonto ist dann nicht nötig.
Bei der Verlängerung: Bei jeder Verlängerung musst du die Finanzierung für das nächste Jahr erneut nachweisen.
Hier bekommst du Hilfe
- Auswärtiges Amt: Sperrkonto
Offizielle Informationen des Auswärtigen Amts zum Finanzierungsnachweis und Sperrkonto für den Aufenthalt zum Studium.
- Deutsches Studierendenwerk: Studierende und Fachkräfteeinwanderung
Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen zum Aufenthalt zum Studium, zum Zweckwechsel und zur Arbeitsplatzsuche nach dem Abschluss.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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