Welchen Aufenthaltstitel brauche ich für eine Promotion?
Das hängt ab von deiner Situation: ohne Arbeitsvertrag Aufenthalt zum Studium (§ 16b), mit Aufnahmevereinbarung und Vertrag oder Stipendium Aufenthalt zur Forschung (§ 18d), bei genug Gehalt die Blaue Karte EU. Mit einem anderen Titel kannst du auch damit promovieren.
Es gibt keinen eigenen Aufenthaltstitel für die Promotion. Je nachdem, wie du die Promotion finanzierst, gibt es drei Möglichkeiten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b): Die einzige Möglichkeit, wenn eine Universität dich als Doktorandin angenommen hat, du aber keinen Arbeitsvertrag hast. Nötig ist ein Finanzierungsnachweis über 992 € im Monat (Stipendium oder Sperrkonto). Neben studentischen Jobs an der Hochschule darfst du damit außen 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten.
- Aufenthaltserlaubnis zur Forschung (§ 18d): Wenn du eine Aufnahmevereinbarung mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut und einen Arbeitsvertrag oder ein Stipendium hast. Bei einem Arbeitsvertrag für die Promotion an einer Universität wird meist dieser Titel erteilt. Er ist an den Vertrag gebunden; endet der Vertrag, musst du spätestens innerhalb von 6 Monaten eine neue Lösung finden.
- Blaue Karte EU: Möglich, wenn das Gehalt in deinem Arbeitsvertrag über der Grenze für die Blaue Karte liegt. Sie kann schneller zur Niederlassungserlaubnis führen.
Wenn du schon in Deutschland lebst: Mit einem Titel wie Familiennachzug, Blauer Karte EU oder Niederlassungserlaubnis kannst du promovieren, ohne den Titel zu wechseln. Ist dein jetziger Titel an einen Job gebunden und gibst du den Job für die Promotion auf, musst du den Titel wechseln.
Änderungen während der Promotion: Wenn zum Beispiel dein Stipendium endet und du eine bezahlte Stelle findest, oder umgekehrt, kannst du den Titel während der Promotion wechseln. Melde die Änderung rechtzeitig beim LEA.
Nach der Promotion: Nach dem Abschluss kannst du eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche bekommen.
Hier bekommst du Hilfe
- Ausländerbehörde Dresden: Aufenthalt zur Promotion
Offizielle Erklärung, welcher Aufenthaltstitel (Studium, Forschung, Blaue Karte EU) bei einer Promotion passt.
- Deutsches Studierendenwerk: Studierende und Fachkräfteeinwanderung
Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen zum Aufenthalt zum Studium, zum Zweckwechsel und zur Arbeitsplatzsuche nach dem Abschluss.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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