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Welche Pflichten habe ich als Hundehalterin in Berlin?

Du musst deinen Hund chippen und im Berliner Hunderegister anmelden, eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Million € abschließen und Hundesteuer zahlen. Die Anmeldung im Hunderegister gilt auch als Anmeldung zur Hundesteuer.

Die Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern in Berlin stehen im Berliner Hundegesetz. Ab dem ersten Tag musst du:

  1. Chip: Jeder Hund muss gechippt sein. Die Chipnummer steht im EU-Heimtierausweis.
  2. Hunderegister: Melde den Hund sofort im zentralen Register an. Online kostet das 17,50 €, per Post oder Telefon 26,50 €. Das gilt auch als Anmeldung zur Hundesteuer; eine extra Anmeldung beim Finanzamt ist nicht nötig.
  3. Hundehaftpflicht: Für jeden Hund Pflicht. Die Deckung muss mindestens 1 Million € pro Schadensfall betragen, die Selbstbeteiligung höchstens 500 € im Jahr.
  4. Hundesteuer: 120 € im Jahr für den ersten Hund, 180 € für jeden weiteren. Das Finanzamt schickt dir eine Hundesteuermarke, die dein Hund draußen tragen muss.

Im Alltag: In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht, und du musst draußen Tüten für den Hundekot dabeihaben.

Bei Umzug oder Tod des Hundes: Änderungen und Abmeldung im Register sind kostenlos. Wer den Hund nicht anmeldet oder Änderungen nicht meldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Bei einem Listenhund: Für Hunde, die als gefährlich gelten, etwa Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier, gelten zusätzliche Regeln.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.