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Wie bewerbe ich mich in Deutschland für einen Master?

Jeder Master hat eigene Voraussetzungen und Fristen. Mit ausländischem Abschluss bewirbt man sich meist über uni-assist oder direkt. Häufige Fristen: 15. Juli (Winter) und 15. Januar (Sommer), viele Master schließen aber früher.

In Deutschland gibt es keine zentrale Masterprüfung und kein einheitliches Bewerbungssystem. Jede Hochschule und jeder Studiengang legt Voraussetzungen und Fristen selbst fest. Die allgemeinen Schritte:

  1. Studiengang finden: Die Studiengangsdatenbank des DAAD und die Websites der Hochschulen sind ein guter Start. Notier dir Sprache, Kosten und Frist.
  2. Voraussetzungen prüfen: Meist ein Bachelor im gleichen oder einem verwandten Fach, eine bestimmte Note, ein Sprachnachweis, Lebenslauf und Motivationsschreiben. Manche Studiengänge verlangen Empfehlungsschreiben, GRE/GMAT oder ein Auswahlgespräch.
  3. Bewerbungsweg klären: Auf der Seite des Studiengangs steht, ob du dich über das Portal der Hochschule oder über uni-assist bewirbst. Manche Hochschulen verlangen von uni-assist nur eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), die du dann selbst bei der Hochschule hochlädst.
  4. Unterlagen vorbereiten: Beglaubigte Kopien von Zeugnis und Notenaufstellung, bei Bedarf beglaubigte Übersetzungen, Sprachnachweis, Lebenslauf und Schreiben.
  5. Nach der Zulassung: Mit dem Zulassungsbescheid schreibst du dich ein (Immatrikulation). Dafür brauchst du einen Nachweis über die Krankenversicherung und musst den Semesterbeitrag zahlen.

Fristen: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen endet die Frist oft am 15. Juli für das Wintersemester (Start im Oktober) und am 15. Januar für das Sommersemester (Start im April). Viele internationale Masterstudiengänge schließen aber viel früher, besonders für Bewerberinnen mit ausländischem Abschluss. Verspätete Bewerbungen werden nicht angenommen.

uni-assist: Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern; warte nicht bis zum letzten Tag. 2026 kostet die erste Bewerbung 75 €, jede weitere im selben Semester 30 €. Auch bei einer Absage wird die Gebühr nicht erstattet.

Wenn du schon in Deutschland lebst: Prüf vor der Bewerbung, ob du mit deinem jetzigen Aufenthaltstitel studieren kannst oder in einen Titel zum Studium wechseln musst. Mit den meisten Aufenthaltstiteln ist ein Studium erlaubt.

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