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Kann ich mit der Blauen Karte EU oder einer Arbeitserlaubnis neben dem Job einen Master machen?

Ja. Mit den meisten Aufenthaltstiteln, auch mit der Blauen Karte EU, brauchst du für ein Studium keine extra Erlaubnis. Weil dein Titel an den Job gebunden ist, muss die Arbeit Hauptsache bleiben; berufsbegleitende oder Fernstudiengänge passen am besten.

Mit der Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung kannst du dich an einer Hochschule einschreiben und studieren; eine extra Erlaubnis der Ausländerbehörde brauchst du nicht.

Worauf du achten musst: Dein Aufenthaltstitel ist an deinen Job gebunden. Wenn du für das Studium kündigst, deine Stunden reduzierst oder dein Gehalt unter die Grenze der Blauen Karte fällt, kann das deinen Aufenthalt betreffen. Wenn du so eine Änderung planst, frag vorher beim LEA oder bei einer Beratungsstelle nach.

Passende Studiengänge: Berufsbegleitende Master finden abends, am Wochenende oder in Blöcken statt. Auch ein Fernstudium ist möglich. Einen normalen Vollzeitstudiengang mit Anwesenheitspflicht neben dem Job zu schaffen, kann schwierig sein.

Kosten: Berufsbegleitende Master kosten oft auch an staatlichen Hochschulen Gebühren. Dein Arbeitgeber kann einen Teil übernehmen, und Bildungskosten kannst du in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.

Wenn du ganz aufhören willst zu arbeiten: Wenn du für ein Vollzeitstudium kündigst, musst du eventuell in einen Aufenthaltstitel zum Studium wechseln. Dann brauchst du einen Finanzierungsnachweis, und dein Recht zu arbeiten ist eingeschränkt. Bedenke auch, wie nah du an der Niederlassungserlaubnis bist.

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