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Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug einen Master machen?

Ja, mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug darfst du studieren und arbeiten; ein Wechsel in den Aufenthalt zum Studium ist nicht nötig. Dein Titel ändert sich durch das Studium nicht. Je nach Situation deines Partners ist auch BAföG möglich.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug kannst du dich an einer Hochschule einschreiben und studieren. Sie erlaubt dir auch zu arbeiten; die 140-Tage-Grenze des Aufenthalts zum Studium gilt für dich nicht. Du musst weder in einen Aufenthaltstitel zum Studium wechseln noch ein Sperrkonto eröffnen.

Ändert sich dein Aufenthalt? Durch das Studium nicht. Er ist weiter an deine Ehe und das Zusammenleben als Familie gebunden. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland mindestens 3 Jahre bestanden hat, kann dein Aufenthaltsrecht unabhängig vom Partner werden.

BAföG: Hat dein Ehepartner eine Niederlassungserlaubnis, kannst du mit deiner Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug BAföG bekommen. Hat er eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ist BAföG möglich, wenn du seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland lebst. Den Master musst du vor dem 45. Geburtstag beginnen.

Studiengebühren: In Ländern wie Baden-Württemberg, die Gebühren von Nicht-EU-Studierenden verlangen, sind Menschen, die nicht zum Studium, sondern zur Familie nach Deutschland gekommen sind, oft befreit. Frag bei der Hochschule nach.

Wenn du Kinder hast: Viele Hochschulen haben Kitaplätze, flexible Prüfungsregeln und eine Beratung für Studierende mit Kind. Auch ein Teilzeitstudium ist möglich.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.