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Darf ich meinen Hund in Berlin ohne Leine laufen lassen?

In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht. Ohne Leine darf der Hund nur in Hundeauslaufgebieten laufen. Mit einer Sachkundebescheinigung (Hundeführerschein) darfst du ihn an manchen Orten ohne Leine führen.

Grundregel: In Berlin müssen Hunde im ganzen Stadtgebiet an der Leine sein. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen; dort darf der Hund frei laufen. Die Bezirke listen diese Flächen auf ihren Websites.

Mit Sachkundebescheinigung: Mit einer Sachkundebescheinigung (umgangssprachlich Hundeführerschein) bist du von der allgemeinen Leinenpflicht befreit; zum Beispiel darfst du den Hund auf ruhigen Straßen ohne Leine führen. An manchen Orten gilt die Leinenpflicht aber immer, etwa an belebten Orten, in Bus und Bahn, in Fußgängerzonen sowie auf Sport- und Spielplätzen.

So bekommst du die Bescheinigung: Du legst eine theoretische und praktische Prüfung bei einer in Berlin anerkannten sachverständigen Person ab. Du kannst sie auch bekommen, wenn du nachweist, dass du in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre ohne Probleme einen Hund gehalten hast. Manche Berufsgruppen, etwa Tierärztinnen und Tierärzte, gelten automatisch als sachkundig. Den Antrag stellst du beim Veterinäramt deines Bezirks.

Gefährliche Hunde: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen müssen draußen immer an einer höchstens 2 Meter langen Leine geführt werden, auch mit Sachkundebescheinigung.

Bußgeld: Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.