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Welche Regeln gelten, wenn ich ein Haustier aus einem anderen Nicht-EU-Land nach Deutschland bringe?

Immer nötig sind Chip, Tollwutimpfung und eine amtliche Gesundheitsbescheinigung. Gilt das Land in der EU als Tollwut-Risikoland, kommen ein Antikörpertest und 3 Monate Wartezeit dazu.

Die EU teilt Länder außerhalb der EU nach ihrem Tollwutrisiko in zwei Gruppen ein. Welche Regeln gelten, hängt von der Gruppe ab.

Für alle Länder: Chip, gültige Tollwutimpfung (bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vorher) und eine Tiergesundheitsbescheinigung im EU-Format, die eine Amtstierärztin höchstens 10 Tage vor der Einreise ausstellt. Die Einreise erfolgt über einen festgelegten Einreiseort in Deutschland (große Flughäfen, auch Berlin BER), und das Tier wird beim Zoll angemeldet.

Gelistete Drittländer: Aus diesen Ländern mit geringem Tollwutrisiko ist kein zusätzlicher Test nötig. Dazu gehören zum Beispiel die USA, Australien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Nicht gelistete Drittländer: Aus Ländern wie der Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Serbien und Indien ist zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest nötig. Das Blut wird frühestens 30 Tage nach der Impfung abgenommen und in einem EU-zugelassenen Labor untersucht. Nach der Blutabnahme muss das Tier mindestens 3 Monate in diesem Land bleiben. Jungtiere können deshalb frühestens mit etwa 7 Monaten kommen.

Prüf die Gruppe des Landes: Die EU aktualisiert die Liste von Zeit zu Zeit. Prüf vor der Reise den aktuellen Stand beim Zoll oder bei einem Berliner Veterinäramt.

Bei Umsteigeflügen: Steigst du in einem nicht gelisteten Land um, musst du eventuell schriftlich erklären, dass das Tier den Flughafen oder das Flugzeug nicht verlassen und keinen Kontakt zu anderen Tieren hatte.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.