Mein Aufenthalt hängt an meinem Ehepartner und ich erlebe Gewalt. Verliere ich meinen Aufenthalt, wenn ich mich trenne?
Häusliche Gewalt gilt im Gesetz ausdrücklich als besondere Härte. Dann entfällt die 3-Jahres-Frist der Ehe und du kannst einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen. Jeder Fall wird einzeln geprüft, lass dich unbedingt beraten. Bei akuter Gefahr 110.
Zuerst geht es um deine Sicherheit. Bei akuter Gefahr ruf 110 an. Kostenlose Unterstützung rund um die Uhr, auch auf Türkisch: Hilfetelefon 116 016. In Berlin hilft dir die BIG Hotline 030 611 03 00 auch, einen Platz im Frauenhaus zu finden.
Bei Frauen, die über den Familiennachzug gekommen sind, hängt der Aufenthalt zunächst an der Ehe. Normalerweise bekommst du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die Ehe 3 Jahre in Deutschland bestanden hat (§ 31 AufenthG).
Das Gesetz sagt aber: Bei besonderer Härte entfällt diese 3-Jahres-Frist. Dort steht ausdrücklich: Wenn du Opfer häuslicher Gewalt bist, ist dir das Festhalten an der Ehe nicht zuzumuten. Auch die Berliner Senatsverwaltung für Frauen schreibt: In besonderen Härtefällen wie häuslicher Gewalt gibt es keine Mindestfrist.
Eine Trennung wegen Gewalt heißt also nicht automatisch, dass du deinen Aufenthalt verlierst. Die Entscheidung trifft aber die Ausländerbehörde nach Prüfung. Es hilft, die Gewalt zu dokumentieren (z. B. dokumentiert die Gewaltschutzambulanz der Charité Verletzungen, Tel. 030 450570270) und gemeinsam mit einer Beratungsstelle vorzugehen.
Lass dich vor dem Gang zur Ausländerbehörde von einer Frauenberatungsstelle, einem Projekt für Migrantinnen oder einer Anwältin beraten. BIG Hotline und Hilfetelefon können dich an die richtige Stelle weiterleiten. Was du erlebst, ist nicht deine Schuld.
Hier bekommst du Hilfe
- Aufenthaltsgesetz § 31
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten (Gesetzestext).
- Senatsverwaltung für Frauen: Migrantinnen und häusliche Gewalt
Beratung und Schutz für Migrantinnen bei häuslicher Gewalt, auch zu aufenthaltsrechtlichen Folgen.
- BIG Hotline Berlin 030 611 03 00
Beratung bei häuslicher Gewalt in Berlin und Vermittlung in Frauenhäuser.
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016
Kostenlose und vertrauliche Beratung für Frauen, die Gewalt erleben, rund um die Uhr. In vielen Sprachen, auch auf Türkisch.
- Bezirksamt Lichtenberg: Hilfe bei Gewalt
Verzeichnis Berliner Beratungsstellen, Frauenhäuser und Fachdienste.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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