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Kann ich als Ausländerin BAföG für einen Master bekommen?

Das hängt vom Aufenthaltstitel ab. Mit Niederlassungserlaubnis und mit manchen Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug gibt es BAföG. Mit einem Aufenthaltstitel zum Studium nicht. Der Master muss vor dem 45. Geburtstag beginnen.

BAföG ist eine monatliche staatliche Förderung für Studierende. Die Hälfte ist ein Zuschuss, die Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung begrenzt ist. 2026 sind es höchstens 992 € im Monat. Ob Ausländerinnen und Ausländer BAföG bekommen, hängt vom Aufenthaltstitel ab:

  • Anspruch: Menschen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU). Ehepartner oder Kinder einer Person mit unbefristetem Titel, die mit Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug hier leben. Menschen mit manchen humanitären Aufenthaltstiteln.
  • Anspruch nach 15 Monaten: Ehepartner oder Kinder einer Person mit befristetem Titel, die mit Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug hier leben, und einige andere Titel, wenn sie seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Kein Anspruch: Menschen mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b). Auch Aufenthaltstitel zur Beschäftigung (zum Beispiel die Blaue Karte EU) stehen meist nicht auf der Liste.

Weitere Voraussetzungen: Den Master musst du vor dem 45. Geburtstag beginnen. Er muss auf deinem Bachelor aufbauen. Ein Bachelor im Ausland schließt BAföG nicht automatisch aus; das BAföG-Amt prüft jeden Fall. Die Förderung hängt von deinem Einkommen und dem deiner Eltern (oder deines Ehepartners) ab.

Antrag: Den Antrag stellst du beim BAföG-Amt des zuständigen Studierendenwerks oder online. Das Geld gibt es ab dem Monat der Antragstellung; stell den Antrag also früh, ohne auf die endgültige Einschreibung zu warten.

Wenn du unsicher bist: Geh mit deinem Aufenthaltstitel zur kostenlosen BAföG-Beratung des Studierendenwerks.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.