Ich habe einen neuen Pass (oder einen neuen Nachnamen). Wie übertrage ich meinen Aufenthaltstitel in den neuen Pass?
Mit einem neuen Pass musst du deinen Aufenthaltstitel übertragen lassen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, macht das in Berlin jedes Bürgeramt mit Termin, sonst das LEA. Bei der Heirat musst du deinen Nachnamen nicht ändern.
Ein Aufenthaltstitel wird meist nicht länger ausgestellt, als dein Pass gültig ist. Wenn dein Pass bald abläuft, kann auch der Titel kürzer sein.
Wenn du einen neuen Pass bekommst, musst du den Aufenthaltstitel in den neuen Pass übertragen lassen (Übertrag).
In Berlin macht das jedes Bürgeramt mit Termin, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Du hast deinen alten Pass (mit gültigem Titel), zwischen dem Ablauf des alten und der Ausstellung des neuen Passes liegen höchstens 6 Monate, und du warst nicht länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands. Wenn das nicht zutrifft (zum Beispiel weil der alte Pass verloren ist), macht es das LEA.
Für türkische Staatsangehörige kostet es derzeit 27,60 Euro unter 24 Jahren und 46 Euro ab 24 Jahren. Für einen Termin such auf service.berlin.de nach „Aufenthaltstitel auf einen neuen Pass übertragen“.
Wenn du geheiratet hast, kannst du in Deutschland deinen eigenen Nachnamen behalten, du musst ihn nicht ändern. Wenn du ein Dokument mit deinem früheren Nachnamen und dem Heiratsdatum brauchst, bekommst du beim Standesamt in der Türkei oder beim Konsulat eine Formül B (internationaler Auszug aus dem Heiratsregister).
Hier bekommst du Hilfe
- Service-Portal Berlin
Termine beim Bürgeramt und Informationen zu Behördengängen in Berlin.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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