Wie bekomme ich ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung?
Mit einem Ausbildungsvertrag, in der Regel B1-Deutsch und ausreichend Geld für den Lebensunterhalt bekommst du ein Visum zur Ausbildung. Ohne Vertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz möglich.
Mit Vertrag (§ 16a AufenthG): Du brauchst einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, in der Regel Deutsch auf B1 (eine Ausnahme ist möglich, wenn der Betrieb bestätigt, dass deine Sprachkenntnisse ausreichen) und gesicherten Lebensunterhalt. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht, kann ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung verlangt werden. Das Visum wird in der Regel mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt; der Betrieb kann zur Beschleunigung eine Vorabzustimmung einholen.
Antrag: Aus der Türkei beantragst du das Visum bei den deutschen Auslandsvertretungen oder dem beauftragten Visumzentrum. Deutsche Übersetzungen von Zeugnissen und Unterlagen sind nötig; prüfe die aktuelle Unterlagenliste auf der Website des Konsulats.
Ausbildungsplatzsuche (§ 17): Hast du noch keinen Vertrag, kannst du ein Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz bekommen, wenn du unter einer bestimmten Altersgrenze bist, gut Deutsch sprichst, einen Schulabschluss hast, der in Deutschland zum Studium oder zur Ausbildung berechtigt, und deinen Lebensunterhalt sichern kannst. Aktuelle Alters- und Sprachvoraussetzungen findest du auf Make it in Germany.
Während der Ausbildung: Unabhängig von der Ausbildung darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Nebenjob arbeiten. Mit Kind ist auch eine Teilzeitausbildung möglich.
Danach: Nach dem Abschluss kannst du zu einem Titel zur Beschäftigung in deinem Beruf wechseln oder zusätzliche Zeit für die Jobsuche beantragen. Eine in Deutschland abgeschlossene Ausbildung öffnet außerdem einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis.
Hier bekommst du Hilfe
- Make it in Germany: Visum zur Berufsausbildung
Visum und Aufenthalt für eine Berufsausbildung: Voraussetzungen.
- Bundesagentur für Arbeit: Teilzeit-Berufsausbildung
Berufsausbildung in Teilzeit für Eltern und Pflegende.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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