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Ändert sich meine Steuerklasse, wenn ich heirate, und welche sollten wir wählen?

Nach der Heirat kommt ihr beide automatisch in Steuerklasse IV. Ihr könnt zu III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln; die Wahl beeinflusst das monatliche Netto und Leistungen wie Elterngeld, nicht die Jahressteuer.

Automatischer Wechsel: Wenn ihr heiratet und die Meldedaten aktualisiert sind, ordnet das Finanzamt euch beide automatisch in Steuerklasse IV ein. IV/IV passt für Paare mit ähnlichem Einkommen.

III/V: Bei großem Einkommensunterschied kann die Person mit dem höheren Einkommen in III und die andere in V wechseln. Dann steigt das monatliche Netto der einen deutlich, das der anderen sinkt spürbar. Die Jahressteuer insgesamt ändert sich nicht; die Differenz wird mit der Steuererklärung ausgeglichen. Mit III/V seid ihr verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben, und es kann zu Nachzahlungen kommen.

IV/IV mit Faktor (Faktorverfahren): Jede Person zahlt Steuern in einer Höhe, die besser zu ihrem eigenen Einkommen passt; große Überraschungen am Jahresende bleiben aus.

Elterngeld und andere Leistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich nach dem Nettogehalt, deshalb beeinflusst die Steuerklasse diese Leistungen. Für das Elterngeld muss ein Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Wenn du Kinder planst, achte auf den Zeitpunkt.

So wechselst du: Online über ELSTER oder mit einem Formular beim Finanzamt. Verheiratete dürfen die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Bist du unsicher, frag eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.