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Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Die allgemeine Regel lautet 5 Jahre Aufenthalt, 60 Monate Rentenbeiträge und Deutsch auf B1. Fachkräfte können nach 3 Jahren beantragen, Inhaberinnen einer Blauen Karte EU nach 21 oder 27 Monaten.

Allgemeiner Weg (§ 9 AufenthG): Du musst seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, Deutsch auf B1 sprechen und den Test «Leben in Deutschland» bestanden haben. Außerdem musst du deinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichern und ausreichenden Wohnraum haben.

Fachkräfte (§ 18c): Mit einem Titel nach § 18a, § 18b oder § 18d kannst du nach 3 Jahren mit 36 Monaten Beiträgen und B1-Deutsch beantragen. Hast du in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, sinkt das auf 2 Jahre und 24 Monate Beiträge.

Blaue Karte EU: Nach 27 Monaten Beschäftigung mit Blauer Karte und Beiträgen kannst du mit einfachen Deutschkenntnissen (A1) beantragen. Mit B1-Deutsch sind es 21 Monate.

Verheiratete Paare: Beim allgemeinen Weg kann es reichen, wenn ein Ehepartner die Voraussetzung der Rentenbeiträge erfüllt. Auch Kindererziehungszeiten können angerechnet werden. Für Menschen, die über den Familiennachzug gekommen sind, gelten außerdem besondere Regeln.

Antrag: In Berlin stellst du den Antrag online beim Landesamt für Einwanderung (LEA). Halte Pass, Aufenthaltstitel, Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Versicherungsverlauf, Mietvertrag sowie Sprach- und Testnachweise bereit.

Hinweis: Für türkische Staatsangehörige können sich aus dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei zusätzliche Rechte ergeben. In komplizierten Fällen hilft eine Migrationsberatung oder eine Fachanwältin für Migrationsrecht.

Hier bekommst du Hilfe

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.