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Wie kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?

Wer einen Anspruch hat, bekommt den Berechtigungsschein vom LEA; LEA oder Jobcenter können auch zur Teilnahme verpflichten. Ohne Anspruch kann man sich beim BAMF bewerben, seit 2026 sind die Plätze aber begrenzt und nicht garantiert.

Der Integrationskurs besteht aus einem Deutschkurs und einem Orientierungskurs und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Wenn du einen Anspruch auf den Kurs hast (zum Beispiel, weil du zum Arbeiten oder im Familiennachzug gekommen bist und dauerhaft in Deutschland lebst), stellt dir das LEA den Berechtigungsschein aus. LEA oder Jobcenter können dich auch zur Teilnahme verpflichten.

Wenn du keinen Anspruch hast, kannst du dich beim BAMF für eine freiwillige Teilnahme bewerben, seit 2026 sind die Plätze aber begrenzt. Vorrang haben Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und Deutsche, deren Deutsch für den Beruf nicht reicht; eine Zulassung ist nicht garantiert. Asylsuchende und Geduldete werden nur in Ausnahmefällen zugelassen; für sie gibt es kürzere Erstorientierungskurse.

Den Großteil der Kursgebühr übernimmt das BAMF. Wenn du es dir nicht leisten kannst (zum Beispiel, weil du Leistungen vom Jobcenter bekommst), kannst du ganz befreit werden.

Kurse in deiner Nähe findest du über BAMF-NAvI. Ob es Kinderbetreuung gibt, erfährst du beim Kursträger. Für Frauen mit Kindern gibt es außerdem Frauenintegrationskurse.

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