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Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen, und wie melde ich mich an?

Wer den Aufenthaltstitel nach 2005 bekommen hat und dauerhaft in Deutschland lebt, hat meist einen Anspruch; den Schein gibt die Ausländerbehörde. Andere können sich beim BAMF bewerben, seit 2026 sind die Plätze aber begrenzt. 2,29 Euro pro Stunde.

Der Integrationskurs besteht aus einem Deutschkurs und einem Orientierungskurs über Deutschland. Der allgemeine Kurs hat 600 Stunden Sprache und 100 Stunden Orientierung. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Wer einen Anspruch hat: Wenn du deinen Aufenthaltstitel erstmals nach dem 1. Januar 2005 bekommen hast und zur Arbeit, im Familiennachzug oder aus humanitären Gründen dauerhaft in Deutschland lebst, hast du einen Anspruch auf Teilnahme. Die Ausländerbehörde gibt dir mit dem Aufenthaltstitel den Berechtigungsschein. Wenn dein Deutsch nicht ausreicht, kannst du auch zur Teilnahme verpflichtet werden.

EU-Bürgerinnen und Deutsche: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch. Wenn ihr Deutsch für den Beruf nicht reicht, können sie sich beim BAMF bewerben. Seit 2026 sind die Plätze für freiwillige Teilnehmende begrenzt; diese Gruppe hat zusammen mit Menschen aus der Ukraine Vorrang, eine Zulassung ist aber nicht garantiert. Den Antrag stellst du online (verwaltung.bund.de) oder mit dem Papierformular (630.009u) bei der BAMF-Regionalstelle.

Asylsuchende und Geduldete: Seit Februar 2026 werden sie grundsätzlich nicht mehr zugelassen, nur in Ausnahmefällen, wenn Plätze und Mittel vorhanden sind. Für sie gibt es kürzere Erstorientierungskurse. Frag zu deiner Situation beim BAMF oder bei der Ausländerbehörde nach.

Wenn das BAMF dich zulässt, gilt die Berechtigung ein Jahr; in dieser Zeit musst du mit dem Kurs anfangen. Kursträger findest du über BAMF-NAvI.

Kosten: 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde, insgesamt 1.603 Euro für den allgemeinen Kurs mit 700 Stunden. Bezahlt wird in Abschnitten von 100 Stunden. Wenn du Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommst oder wenig verdienst, kannst du von den Kosten befreit werden. Beantrag die Befreiung vor Kursbeginn. Bestehst du die Prüfung innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung des Berechtigungsscheins, bekommst du auf Antrag die Hälfte der Kosten zurück.

Am Ende gibt es eine Sprachprüfung (Ziel: Niveau B1) und den Test "Leben in Deutschland". Die Prüfungen sind kostenlos.

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