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Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab oder ich habe eine Fiktionsbescheinigung. Kann ich ins Ausland reisen und zurückkommen?

Wenn dein Aufenthaltstitel noch gültig ist, kannst du zurückkommen, auch wenn er bald abläuft. Kommst du erst nach dem Ablauf zurück, hol dir vorher eine Fiktionsbescheinigung. Nicht jede erlaubt die Wiedereinreise, prüf das vor der Reise.

Wenn dein Aufenthaltstitel oder dein Visum noch gültig ist, kannst du nach Deutschland einreisen, auch wenn nur noch ein paar Tage oder Wochen bleiben. Meist gibt es dabei keine Probleme. Die Polizei weist oft nur darauf hin, dass die Frist bald endet.

Nimm die E-Mail mit, die den Eingang deines Verlängerungsantrags bestätigt, oder ein Schreiben vom LEA (Landesamt für Einwanderung). Dann kannst du es zeigen, wenn du gefragt wirst.

Anders ist es, wenn du erst nach dem Ablauf deines Titels zurückkommst. Dann musst du vor der Abreise eine Fiktionsbescheinigung haben (eine vorläufige Bescheinigung, dass dein Antrag bearbeitet wird).

Mit einer Fiktionsbescheinigung ging es schon problemlos in die Türkei und zurück. Das war etwa so, als nach dem Familiennachzug das Visum abgelaufen war. Auch eine 20-tägige Familienreise während des Wechsels des Aufenthaltstitels lief ohne Probleme.

Aber nicht jede Fiktionsbescheinigung erlaubt die Wiedereinreise. Das hängt von der Art der Bescheinigung ab. Prüf vor der Reise den Text auf dem Dokument und frag beim LEA nach.

Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.