Ich bin über den Familiennachzug gekommen. Darf ich arbeiten, und brauche ich eine extra Erlaubnis?
Ja. Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt zur Erwerbstätigkeit; eine extra Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. Du kannst in jedem Job, im Minijob oder selbstständig arbeiten.
Recht auf Arbeit: Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt kraft Gesetzes zur Erwerbstätigkeit. Du brauchst keine extra Arbeitserlaubnis und keine Zustimmung eines Arbeitgebers. Im Zusatzblatt deines Aufenthaltstitels steht meist «Erwerbstätigkeit gestattet»; das kannst du Arbeitgebern zeigen.
Welche Arbeit: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Ausbildung oder Selbstständigkeit sind möglich. Ist dein Beruf reglementiert (zum Beispiel Lehrerin oder Pflegefachkraft), brauchst du für diesen Beruf trotzdem eine Anerkennung; in anderen Jobs kannst du sofort anfangen.
Vorteil für deinen eigenen Aufenthalt: Arbeit und Rentenbeiträge bringen dir eigene Rechte für eine spätere Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Endet die Ehe, erleichtert dein eigenes Einkommen auch, deinen Aufenthalt zu sichern.
Unterstützung: Du kannst dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden und Berufsberatung sowie Förderung für Kurse bekommen. Integrationskurs und Berufssprachkurse helfen bei der Jobsuche. In Berlin gibt es außerdem Karriere- und Einstiegsprogramme für migrantische Frauen.
Hier bekommst du Hilfe
- Handbook Germany: Almanya'da Aile Birleşimi
Informationen auf Türkisch zu den Voraussetzungen des Familiennachzugs und den Rechten der nachgezogenen Personen.
- BAMF: Ehegattennachzug
Regeln zum Ehegattennachzug, einschließlich der A1-Deutschkenntnisse.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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