Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung, und ist doppelte Staatsangehörigkeit jetzt möglich?
In der Regel brauchst du 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, B1-Deutsch, den Einbürgerungstest und einen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen. Seit Juni 2024 kannst du Deutsche werden und deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten; die Einbürgerung nach 3 Jahren wurde 2025 abgeschafft.
Aufenthaltsdauer: In der Regel musst du seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Einbürgerung nach 3 Jahren («Turbo-Einbürgerung») wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Bist du seit mindestens 2 Jahren mit einer deutschen Person verheiratet, kannst du nach 3 Jahren Aufenthalt beantragen.
Weitere Voraussetzungen: Deutsch auf B1, der Einbürgerungstest oder ein gleichwertiger Nachweis, die Sicherung des Lebensunterhalts für dich und deine Familie ohne Grundsicherung oder Sozialhilfe, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und keine schwerwiegenden Vorstrafen. Auch dein Aufenthaltstitel muss passen; manche befristeten Titel zählen nicht.
Ausnahme bei Sozialleistungen: Hast du in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet, oder bist du verheiratet mit Kind und dein Ehepartner arbeitet in Vollzeit, ist ein vorübergehender Leistungsbezug nicht immer ein Hindernis. Frag die Einbürgerungsbehörde nach deinem Fall.
Doppelte Staatsangehörigkeit: Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben. Du kannst die türkische Staatsangehörigkeit behalten. Wende dich an das Konsulat, um deine Daten auf türkischer Seite zu aktualisieren.
Antrag: In Berlin stellst du den Einbürgerungsantrag online beim Landesamt für Einwanderung (LEA). Wegen der vielen Anträge kann die Bearbeitung lange dauern. Die Gebühr beträgt für Erwachsene 255 Euro, für miteingebürgerte Kinder weniger; prüfe die aktuelle Gebühr.
Hier bekommst du Hilfe
- Handbook Germany: Vatandaşlık
Informationen auf Türkisch zu den Voraussetzungen der Einbürgerung und zur doppelten Staatsangehörigkeit.
Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.
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