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Ich möchte zu meinem Ehepartner nach Deutschland ziehen. Brauche ich ein A1-Deutschzertifikat?

Meist ja: Für das Visum zum Ehegattennachzug musst du vor der Einreise A1-Deutsch nachweisen (z. B. Start Deutsch 1). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn der Partner EU-Bürger ist, eine Blaue Karte hat, oder bei Krankheit oder Behinderung. Die Visastelle entscheidet.

Wenn du zu deinem Ehepartner nach Deutschland ziehen willst, musst du vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Das ist Niveau A1: einfache Alltagssätze verstehen, dich vorstellen, Name und Adresse in Formulare schreiben.

Den Nachweis reichst du mit dem Visumantrag bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat ein. Anerkannt sind zum Beispiel: "Start Deutsch 1" von Goethe-Institut oder telc, ÖSD "Grundstufe Deutsch 1", TestDaF. Ob ein Zertifikat akzeptiert wird, entscheidet die Auslandsvertretung, bei der du den Antrag stellst.

In manchen Fällen ist kein Nachweis nötig. Beispiele: Du oder dein Partner seid Staatsangehörige eines EU-Landes; dein Partner hat eine Blaue Karte EU oder ICT-Karte; dein Partner hat einen Aufenthaltstitel als Fachkraft (§ 18a, 18b), Forscher oder Selbstständiger (§ 21); du hast einen Hochschulabschluss und findest dank deiner Sprachkenntnisse wahrscheinlich Arbeit; du kannst wegen Krankheit oder Behinderung kein Deutsch lernen; Deutschlernen ist in deinem Land nicht möglich oder zumutbar, oder du hast es trotz Bemühungen nicht geschafft.

Auch wenn dein Partner Staatsangehöriger bestimmter Länder ist (z. B. USA, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich), ist kein Nachweis nötig. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste.

Hier können nicht alle Ausnahmen stehen. Frag zu deiner Situation bei der Visastelle oder der Ausländerbehörde in Deutschland nach. Infos auch beim Bürgerservice des BAMF: +49 911 943-0.

Zur Vorbereitung kannst du die kostenlosen Kurse der Deutschen Welle und den Start-Deutsch-1-Übungstest des Goethe-Instituts nutzen.

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Diese Informationen beruhen auf Erfahrungen aus der Community und ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; prüfe Wichtiges bei der zuständigen Stelle nach.